Mitarbeiterbewertungen veröffentlichen?

Hallo,

seit einiger Zeit haben wir ein Prämiensystem in der Firma in dem vierteljährlich, natürlich freiwillig, eine Gewinnbeteiligung ausgeschüttet wird.

Es wird x% des Gewinnes auf die Mitarbeiter aufgeteilt. Das ganze System wird über einen Schlüssel gefahren, sprich verschiedene Faktoren regeln welcher Mitarbeiter wie viel Geld aus dem Pott bekommt.

  1. Ist es an die geleistete Arbeitszeit gekoppelt. Wer Krank, Urlaub hatte oder Teilzeit arbeitet bekommt weniger.
  2. Legt die Cheffin für jeden Mitarbeiter einen Faktor fest der schlichtweg geheim bleibt. Hier spielt die Position also eine Rolle. Vorarbeiter, Bürokraft, Putzfrau
  3. Zum Schluss müssen sich die Angestellten auch noch gegenseitig bewerten nach dem Motto wie toll war Kollege X in den letzten 3 Monaten. War dieser in der Zeit krank, wird ihm hier garantiert gleich das zweite Mal einer „reingedrückt“. Wenn man den Kollegen einfach nicht mag natürlich auch. Diese Bewertung der anderen geschieht anonym.

Meine erste Frage wäre einfach mal, ob das alles so in Ordnung ist. Die zweite ist folgende:

Im Anschluss an das Bewerten wird die Auswertung (nur die der Mitarbeiter untereinander) in der Firma ausgehängt. So gibt es am Ende eine Person die totunglücklich ist, weil sie oder er die wenigsten Punkte hat und eine Person die sich ab sofort für den Überflieger hält. All das soll die Mitarbeiter/innen motivieren. Hierzu sei gesagt, das zwischen 0,5 und 1,5 bewertet werden kann mit zwei Nachkommastellen. Alles wird dann addiert und durch die Anzahl der Mitarbeiter geteilt, Am Ende kommt also ein Wert wie 0,86 , 1,09 oder 1,36 raus. Je höher desto besser. Bei einer Mitarbeiteranzahl unter 20 Personen geht diese Zahl dann auch sehr stark auseinander.

Vielen Dank,

Svea

Datenschutz, Arbeitsrecht, Prämienzahlung
Kündigung Probezeit wegen Op?

Mein Bruder hat seit März einen neuen Job, wo er körperlich hart arbeiten muss, aber er liebt diesen Job und ist froh dort arbeiten zu können. Er geht gerne, versteht sich mit seinen Kollegen sehr gut und scheut auch keine Mehrarbeit. Er hatte seit Wochen immer starke Schmerzen unter dem Nabel,ist aber trotzdem arbeiten gegangen um seinen Job nicht zu verlieren.

Letzte Woche war er beim Arzt. Leisten und Nabelbruch und soll in den nächsten 3 Wochen operiert werden. Ganz klasse in der Probezeit.

Er hat also das Gespräch mit seinem Chef gesucht und da er diesen Job unbedingt behalten will hat er angeboten, einen Teil von seinem Urlaub zu nehmen, in einen anderem Bereich zu gehen um schneller wieder arbeiten zu können (z. B. Büro, er ist gelernter Kaufmann) oder die fehlende Zeit an die Probezeit dranhängen.

Sein Chef ist noch nicht so angetan davon und würde gerne nochmal das Wochenende drüber nachdenken, aber es wird wohl darauf hinauslaufen, daß er ihn entlassen wird.

Das Unternehmen wirbt mit Familienfreundlichkeit und das die Gesundheit der Mitarbeiter am wichtigsten ist und spezielle Gesundheitsprogramme gefordert werden.

Er hat alles für die Firma getan, Überstunden ohne Ende, Samstags gearbeitet und jetzt kündigen sie ihn wegen einer OP, die er ja nicht macht, weil er einfach mal Lust auf Urlaub hat, sondern eine medizinische Notwendigkeit ist.

Was kann er noch tun? Um seinen Chef zu überzeugen und den zu behalten?

Er wollte sogar auf die OP verzichten (Was natürlich unverantwortlich ist) um seinen Job zu behalten. So wichtig ist es Ihm.

Kündigung, Arbeitsrecht, Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Probezeit, Ausbildung und Studium, Beruf und Büro
Kann der Arbeitgeber verlangen 4,5 Stunden vor Arbeitsbeginn zur Arbeit zu kommen, nur damit man pünktlich die Schicht antreten kann?

Guten Morgen Comunity,

es gab eine Probewoche bei einem Arbeitgeber, 2 Schicht System. 5.30 -14.30 Uhr Früh 13.00 - 22.00 Uhr Spätschicht. Probearbeit war von 6 - 14.45 Uhr.

Das Unternehmen sucht Fachkräfte und hätte angeblich Interesse, aber das Problem fehlender Führerschein beim Bewerber, somit auf ÖPNV angewiesen. Das Unternehmen beharrt auf jene Zeiten, nach der bitte des Bewerbers doch die Zeiten etwas zu verschieben. Der Arbeitnehmer hätte bei Schichtbeginn 6.00 Uhr einen Arbeitsweg von etwa 30 Minuten und Kurzen weg, bei 5.30 etwa 1,5 Stunden und allein ca. 6 Km Fuß, bzw. Radweg. Selbiges Problem gibt es an ein oder zwei anderen Stellen, allerdings wären es bei der Spätschicht, gerade mal eine Verspätung/Anpassung von etwa 5 Minuten.

Erschwerend kommt hinzu das ab Januar bis Juni 2019 der erste Zug der den Bewerber ab jetzt Pünktlich früh bringen könnte nicht fährt und dieser so erst 15 Minuten nach Schichtbeginn kommen könnte. Auf die Frage des Bewerbers ob er denn etwa schon um 1 Uhr nachts kommen solle um pünktlich zu sein, kam die Reaktion in Form des Schulterzuckens "Interessiert mich nicht".

Jegliche versuche von Kompromissen wurden Abgeschmettert:

  • Verkürzte Arbeitszeit,
  • Teilzeit
  • Befristung auf ein Halbes Jahr solange das Problem nicht besteht.
  • Verschieben der Vertraglichen Arbeitszeiten

Begründungen:

  • Wenn man bei mir das macht könnten andere aus den Unternehmen auch kommen
  • Die Elektronische Zeiterfassung gibt die Schichten vor, da kann man nichts machen
  • ....

Ergebnis: Nicht eingestellt, bis wahrscheinlich Führerschein und Fahrzeug vorhanden.

Frage: Ist es Rechtens das ein AG verlangen kann einen weiteren Arbeitsweg (bis zu 4,5 Stunden) zu nehmen, wenn es kürzere und somit auch Sicherere gäbe, zumal der AG auf seiner Internetseite mit Work & Life Balance Werbung macht?

Ich weiß das es im Gesetzt die Regel gibt das weder AG noch AN ungerechtfertigt benachteiligt und bevorzugt werden dürfen in dem Arbeitsverhältnis. Mir ist als wenn das in ähnlicher Form auch für das erreichen der Arbeit gilt, vor allem wenn der Aufwand seitens des Arbeitgebers faktisch nicht existiert.

Schönes Wochenende noch.

Arbeitsrecht, Arbeitszeit, Schicht, Fahrzeit, Zumutbarkeit, Ausbildung und Studium
Wie Kündigungskonditionen formulieren und wer ist zeichnungsberechtigt?

Hallo, ich werde nächste Woche bei meinem Arbeitgeber kündigen und dieser hat mir einige Punkte zugesagt, die ich nachfolgend zusammengefasst habe. Ich hätte dies nämlich gerne bei Übergabe der Kündigung zeitgleich dann auch schriftlich bestätigt, denn sicher ist sicher.

Nun wüsste ich gerne ob die Formulierungen so rechtlich einwandfrei sind und ob ich mit der Unterschrift von meinem Vertriebsleiter überhaupt eine rechtliche Sicherheit habe (Konzern). Oder würde er sich strafbar machen wenn er das unterschreibt ohne zeichnungsberechtigt zu sein?

1) Die Kündigung von Herrn xxx zum 31.10.2018 wurde erhalten.

2) Herr xxx wird ab dem 01.09.2018 bis zum Ablauf der Kündigungsfrist unter Fortzahlung der vertraglich vereinbarten Vergütung unwiderruflich von der Arbeitsleistung freigestellt. Die Freistellung erfolgt unter Anrechnung der noch zustehenden Resturlaubsansprüche.

3) Herrn xxx wird trotz Kündigung und Freistellung sein bereits geplanter und vom Vertriebsleiter gewährter Urlaub vom 06.08.2018 bis zum 17.08.2018 in vollem Umfang genehmigt.

4) Die Herrn xxx auferlegte "Individuelle Zielvereinbarung" vom Juni 2018 wird aufgrund der Kündigung zurückgezogen und ist ab sofort ungültig.

5) Der Firmenwagen darf von Herrn xxx bis zum Ablauf der Kündigungsfrist weiterhin in vollem Umfang genutzt werden.

Mit Unterschrift werden alle vorgenannten Punkte verbindlich und unwiderruflich anerkannt und bestätigt.

  _____________________________________

Datum, Unterschrift des Arbeitgebers

Kündigung, Recht, Arbeitsrecht, freistellung, Kündigungsfrist, Kündigungsrecht, Rechtsfrage, Vertragsrecht, Vertrieb, angestelltenverhältnis, Ausbildung und Studium, Wirtschaft und Finanzen, Beruf und Büro
Muss bei einer Vertragsänderung ein neuer Vertrag gemacht werden?

Guten Tag,

wie schon oben beschrieben, wurde im Mai eine Vertragsänderung vorgenommen. Und dies nur auf einen extra Blatt wie unten das Bild zeigt. Und zwar hat mein Freund mit seiner Arbeit Ärger gehabt, weil er keine Krankmeldung bei Krankheit hatte. Der Arbeitgeber wollte ihn kurz vor seinem Urlaub kündigen. Kündigung wurde auch geschrieben, aber als der Urlaub vorbei war, haben sie die Kündigung zurück genommen. Die normale Probezeit endete nach einem halben Jahr am 06.05.2018.Am 14.05.2018 haben die dann eine Vertragsänderung gemacht, ohne das drin steht ,das Kündigung zurück genommen wurde oder sonstiges. Jediglich nur eine Vertragsänderung , das die Probezeit am 14.05.2018 verlängert wird um 6 Monate. Das ganze ist für die jetzige Kündigung ausschlaggebend. Denn am 08.06 haben die ihn eine Kündigung , mit der Frist in der Probezeit von 2 Wochen , geschrieben. Aber im eigentlichen Vertrag steht , das nur zum 15ten oder Ende des Monats gekündigt werden kann.

ist dieser Zettel gültig oder muss für eine Veränderung ein neuer Vertrag da sein?

Zum einen ist doch die jetzige Kündigung doch nicht gültig, da nicht wie vertraglich vereinbart zum 15ten oder Ende des Monats gekündigt worden ist. Sondern am 08.06.

momentan wird noch mit dem Arbeitgeber rum diskutiert.

Sind das Klauseln was mein Freund sein Chef in der Vertragsänderung gemacht haben, oder ist das alles rechtens ? Die Änderung hat er unterschrieben gehabt .

vielen Dank im Voraus

Bild zum Beitrag
Kündigung, Recht, Arbeitsrecht, Probezeit, Arbeitsgericht, Vertragsänderung
Arbeitszeugnis richtig interpretieren?

Hallo liebe Community!

Leider musste ich mich gestern von meinem Arbeitgeber kündigen lassen, ich bin der Meinung meinen Job Adäquat ausgeführt zu haben, wurde aber auf Grund vermeintlicher persönlicher-privater Probleme mit dem Chef, am ende meiner Probezeit entlassen. Damit gehe ich zum Wohle beider Partein Konform. nur kann ich nicht einschätzen in wie fern mein Arbeitszeugnis verklausuliert oder wirklich "gut" ausgestellt wurde.

Sofern sich hier jmd mit den gebräuchlichen Floskeln auskennt, wäre ich für ein kurzes Statement dazu sehr Dankbar :)

Arbeitszeugnis

Herr xy, geb. am tt.m.jjjj in x, wurde am tt.mm.jjjj als befristeter Mitarbeiter eingestellt.

Herr xy war für folgende Aufgaben zuständig

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Herr xy setzte sein Fachwissen von ganz außerordentlicher Breite und Tiefe in seiner täglichen Arbeit stets sicher und äußerst efizient ein. Maßvoll erweiterte er seine Kenntnisse durch die Teilnahme an relevanten Weiterbildungen. Er verfügt über ein gutes Urteilsvermögen und konnte hinsichtlich seiner Aufgaben stets gut durchdachte Anregungen machen und diese dann in die Praxis überführen.

auch unter erschwerten Bedingungen bewältigte xy alle erforderlichen Aufgaben in hervorragender Weise.

Er arbeitete umsichtig, gewissenhaft und genau. Seine Vorgehensweise war gut durchdacht und praxisgerecht.

Besonders positiv zu würdigen ist seine große Aufgeschlossenheit neuen Theman gegenüber. zudem verfügte er in hohem Maß über die für diese Tätigkeit erforderlichen kaufmanischen Kenntnisse. Er hat unsere Erwartungen erfüllt. Seine Leistungen waren voll zufriedenstellend.

Herrn xy´s Verhalten gegenüber seinen Vorgesetzten und seinen Kollegen aber auch Externen war einwandfrei. Wir schätzten ihn stets als zuverlässigen, ehrlichen und verbindlichen Mitarbeiter. Wir erlebten ihn als loyalen Kollegen. Vorgesetzte und Kollegen schätzten sein stets kooperatives und einwandfreies Verhalten.

Das Arbeitsverhältnis endet zum tt.mm.jjjj. Wir Bedauern seinen Weggang und Danken herrn xy für seine Mitarbeit. Auf seinem weiteren Weg wünschen wir ihm alles Gute und den verdienten Erfolg.

Wir können herrn xy sowohl fachlich als auch persönlich sehr empfehlen.

Danke wen sich jmd die Zeit hier nimmt :)

Verklausuliert 100%
Wohlwollend 0%
Kündigung, Bewertung, Arbeitsrecht, Arbeitszeugnis, Jobsuche, Ausbildung und Studium, Beruf und Büro
Darf der Arbeitgeber bei gebrochener Hand kündigen?

Hallo,

in einer vorherigen Frage von mir, hab ich die Situation von meinem Freund und seinem Arbeitgeber schon erklärt. Nun ist es so, das die bei jeder Sache versuchen meinen Freund eine reinzudrücken. In der Nacht von Montag auf Dienstag hat er sich die Hand gebrochen, ging Dienstag Gleich ins Krankenhaus und wurde für 4 Wochen krank gemeldet . Er hat sofort die Krankmeldung abgegeben. Jetzt war heute eine Kündigung drin, wo zum 22ten er gekündigt wurden ist. In der Kündigung steht nichts drin wieso . Mein Freund ist nicht mehr in der Probezeit. Im Vertrag steht drin, das bei Probezeit eine Frist von 2 Wochen ist. Aber das ist ja nicht wichtig, da er nicht mehr in der Probezeit ist. Zur normalen Kündigung steht drin, das sie nur am 15ten oder Ende des Monats kündigen können. Mit einer Frist von 4 Wochen. Aber mein Freund ist ja krank geschrieben , und er kann mit der Hand als Lackierer nicht arbeiten. Aber er wird ja in 4 Wochen wieder arbeiten können. Zudem ist mein Freund zu mir gezogen, und wohnt nicht mehr auf der alten Adresse wo die Kündigung hingeschickt worden ist. Das er sofort das beim Arbeitsamt melden muss, und wir eventuell einen Anwalt aufsuchen müssen, ist ja klar. Aber wir besitzen kein rechtschutz und ich bin selber beim Jobcenter gemeldet , da ich aufgrund von zwei Kindern noch nicht arbeiten gehen kann.

ich bedanke mich schon mal fürs Tipps

liebe grüsse

Kündigung, Recht, Arbeitsrecht, Krankheit

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