Ärger im Betrieb wegen Krankschreibung?

Ich bin Mitarbeitervertreterin in einem kleinen Betrieb. Bisher gab es nichts wirklich Weltbewegendes. Nun aber stehe ich vor einem Problem, da unser Chef etwas uneinsichtig ist. Für mich ist die Sache vollkommen klar. Ich berichte mal von Anfang an.

In unserem Betrieb wird u. a. eine schwerbehinderte Mitarbeiterin beschäftigt, welche fest angestellt ist. Diese ist im Vergleich zu anderen Mitarbeitern äußerst selten krank. Für unseren Chef sehr praktisch, weil sie seine Vertretung ist. Leider musste sie sich schon oft genug dumme Sprüche vom Chef anhören, wenn sie sich nicht gut fühlte. Sie hatte immer das Gefühl, dass ihre Krankheit angezweifelt wurde und ist dann trotzdem arbeiten gekommen. Leider habe ich das erst erfahren, als jetzt meine Hilfe benötigt wurde.

Bei der Kollegin war eine Wurzelspitzenresektion geplant (Chef wusste das), die aufgrund ihrer Behinderung unter tiefer Sedierung erfolgen sollte. Nur war unser Chef vor ca. drei Monaten im Urlaub, die Kollegin seine (einzige) Vertretung. Nach einer Woche bekam die Mitarbeiterin Schmerzen und ging zum Arzt. Daraufhin wurde die WSR vorgezogen und die Mitarbeiterin für 3 Tage krank geschrieben. Die Arbeit blieb natürlich liegen, wurde von ihr aber anschließend abgearbeitet. Unser Chef war natürlich stinksauer, aber die Kollegin kann ihre Schmerzen/Krankheit ja auch nicht nach seinem Urlaub planen.

Folgende Situation brachte beim Chef das Fass zum Überlaufen: Die Kollegin wurde vor zwei Wochen an den Augenlidern operiert und eine Woche krank geschrieben. Es handelte sich nicht um eine kosmetische OP (auch wenns jetzt besser aussieht). Die Entfernung der Schlupflider war notwendig, weil eine erhebliche Sichtfeldeinschränkung vorlag. Der Chef fühlt sich verarscht und behauptet es wäre eine kosmetische OP gewesen, wo sie hätte Urlaub nehmen müssen. Ich bin der Ansicht, auch wenn man noch erkennt, wo die Mitarbeiterin operiert wurde, geht den Chef der Grund überhaupt nichts an. Sie ist krank geschrieben worden und fertig.

Nun will er ihr kündigen. Was soll da als Begründung herhalten? Eine schwerbehinderte Mitarbeiterin, die krank geschrieben war? Soweit mir bekannt ist, wird man bei kosmetischen OPs nicht krank geschrieben, weil sie nicht medizinisch notwendig sind. Oder sehe ich das falsch? Wie kann ich unsere langjährige Mitarbeiterin unterstützen?

Kündigung, Recht, Arbeitsrecht, Krankschreibung, Operation, Ausbildung und Studium
AG sagt krank nach hause = Minusstunden?

Hallo,

ich war Montag von 6-14 Uhr geplant, bin aber um 11.30 nach Hause, weil es mir sehr im Magen rumging und meine Kollegin meinte ich sehe schlecht aus und soll heim.

Dienstag bin ich ganz normal wieder in die Arbeit.

Jetzt möchte meine Chefin meine Arbeitszeit von 6-11.30 reduzieren und die 2,5 Std als Minusstunden eintragen, da ich kein Attest habe.

Ich bin auf 40 Std / Woche eingestellt und bekomme ein Festgehalt.

Ich kenne Folgendes Urteil:

"Für eine Erkrankung, die nach der Aufnahme des Dienstes eintritt, wird dieser Tag als gearbeitet gezählt und der erste Krankheitstag ist der Tag danach. Eine Krankmeldung braucht also erst ab dem Tag zu gelten, an dem die Arbeit nicht mehr aufgenommen wurde. Die Fristberechnung erfolgt nach § 187 Abs. 1 BGB. Tritt die Arbeitsunfähigkeit während der Arbeitszeit ein, beginnt die Sechs-Wochenfrist am nächsten Tag zu laufen."

(BAG vom 04.05.1971, BAG vom 22.2.1973 — 5 AZR 461/72, AP LohnFG § 1 Nr. 28, zu 1 der Gründe)

In meinem Arbeitsvertrag steht folgendes:

"Der AN ist verpflichtet, jede Arbeitsverhinderung und ihre voraussichtliche Dauer unverzüglich der Gesellschaft mitzuteilen und schon AM ERSTEN TAG EIN ÄRZTLICHES ATTEST VORZULEGEN.

Im Falle der AU von mehr als einem Kalerndertag infolge Krankheit ist der AN verpflichtet, dem AG vor Ablauf des darauffolgenden Arbeitstages, eine ärztliche Bescheinigung über die AU sowie über deren voraussichtliche Dauer vorzulegen. Bei über den angegebenen Zeitraum hinausgehender Erkrankung ist eine Folgebescheinigung innerhalb weiterer drei Tage seit Ablauf der vorangehenden Erkrankung einzureichen.

Ist der AN an der Arbeitsleistunge infolge auf unverschuldeter Krankheit beruhender AU verhindert, so leustet die Gesellschaft Vergütungsfortzahlung nach den Bestimmungen des Entgeltfortzahlungsgesetzes."

Zum ersten Absatz: der erste Tag wäre ja dann Dienstag gewesen, wenn ich noch zuhause geblieben wäre.. oder sehe ich das Falsch?

Recht, Arbeitsrecht, Arbeitsvertrag, Arbeitsschutz, Arbeitsunfähigkeit, Attestpflicht, fehlzeiten, minusstunden, Ausbildung und Studium
Wie soll ich den Urlaubsanspruch und mein Arbeitsverhältnis handhaben?

Ich war 2 Monate auf der Meisterschule und habe im Vorfeld mit meinen Arbeitgeber für diese 2 Monate unbezahlten Urlaub beantragt. Jetzt wurden mir für diese 2 Monate 5 Urlaubstage abgezogen. Allerdings bestand das Arbeitsverhältnis fort und die Kürzung des Urlaubes ist damit unzulässig.

Da ich nächstes nochmal ein halbes Jahr auf die Meisterschule muss, frage ich mich, wie ich das jetzt handhaben soll. Ich möchte ungern kündigen. Aber wenn ich auf die 5 Tage für dieses Jahr bestehe, werden die mir für das nächste halbe Jahr bestimmt keinen unbezahlten Urlaub geben. Andererseits haben sie schon angedeutet, dass sie das beim nächsten halben Jahr irgendwie anders regeln wollen. Für mich sieht das aus, als wüssten sie, dass sie das nicht dürfen und nun einfach nochmal 5 Urlaubstage einsparen wollen. Wenn ich also quasi vor den nächsten halben Jahr rausgeschmissen werde, dann sind die 5 Tage verschwendet und ich kann entweder danach wieder angekrochen kommen und nur Urlaub verhältnismäßig für den Rest des Jahres bekommen oder ich gehe in eine andere Firma und habe genauso wenig Urlaub.

Natürlich kann ich meinen Arbeitgeber verstehen, dass er ungern Urlaub für für nicht geleistete Arbeitstage gewährt und er hat mich auch nicht gebeten auf die Meisterschule zu gehen, aber er braucht Mitarbeiter und ich hätte auch trotz Meistertitel für ein etwas besseren Gesellenlohn für ihn gearbeitet. Aber trotz riesen Auftragslage und Personalmangel kommt mir niemand wirklich entgegen.

Ich habe dieses Jahr bis jetzt auch fast keinen Urlaub genommen und würde mir wahrscheinlich auch wieder etwas auszahlen lassen. Wenn man mich braucht bin ich in der Regel immer da. Ich habe einen Beruf in den es relativ wichtig sein kann angefangene Arbeiten gleich abzuschließen. Dafür stehe ich auch gerne mal bis zu 14 Stunden auf der Baustelle. Allerdings erwarte ich dann auch dafür Anerkennung. Dazu kommt auch noch, dass mein Arbeitgeber in jedem Fall von mir profitiert.

Ehrlich gesagt, würde ich mich bestimmt auch darauf einlassen den Urlaub verhältnismäßig zu kürzen. Aber wie gesagt, kommt bei meinen Kommunikationsversuchen nur dürftig etwas entgegen.

Ich glaube das größte Problem ist, dass die Buchhaltung bei uns auch gleichzeitig das Personalmanagement ist. :)

Ich wäre dankbar für Tipps und Anregungen. Wie sind denn eure Meinungen?

Urlaub, Arbeit, Handwerk, Meister, Arbeitsrecht, Urlaubsanspruch, Ausbildung und Studium, Beruf und Büro
Sonntags/-Feiertagszuschläge für Aushilfen?

Guten Tag :-)

Ich arbeite seit knapp 1 1/2 Monaten als ex. Altenpflegerin als Bedarfsaushilfe (450.-€-Basis) bei einer kirchlichen Sozialstation. Einen "klassischen" schriftlichen Arbeitsvertrag (z.B. Auflistung Stundenentgelt,Urlaub, Zuschläge, Fristen, usw.) habe ich nicht, "nur" unterschriebene Dienstvereinbarung (sei lt. PDL normal so). Lt. den Daten auf meiner Lohnabrechnung ist bei uns der BAT-KF gültig.

Nun ist mir bei meiner ersten Lohnabrechnung aufgefallen, dass mir zwar alle Stunden mit zuvor mündlich vereinbartem Stundenlohn korrekt berechnet und ausgezahlt wurden, doch wurden keine Zuschläge für die bis jetzt gearbeiteten Sonntage (und das sind bis jetzt wirklich einige) berechnet/gezahlt.

Der Zeiterfassungsplan für den jeweiligen Monat wird immer zum letzten des Monats an das Verwaltungsamt übermittelt, berechnet und zum 16. des Folgemonats ausgezahlt.

Erst dachte ich, dass das Verwaltungsamt ( macht die Abrechnungen für mich/für alle?) evtl. auf meinem Zeiterfassungsplan die Sonntage "übersehen" hat und daher von gearbeiteten Werktagen ausgegangen ist.

Lt. Internet weiß ich, dass im BAT-KF Zuschläge u.ä. tariflich festgelegt sind. Also dachte ich, ich frag mal direkt bei der PDL nach, ob die überhaupt Zuschläge zahlen (sind ja zumindest vom Arbeitsrecht her nicht gesetzlich vorgeschrieben). Lt Aussage der PDL zahlen sie natürlich Zuschläge, aber nicht an Aushilfen. Dies sei schon korrekt so und überall anders auch so.

So,nun meine Verständnisfrage:

Ist es nicht so, dass bei allgemein gewährten Zuschlägen für zb. Vollzeitkräften die Zuschläge auch für Teilzeitkräfte (darunter fallen ja 450,-E-Jobber ja) gelten?

siehe § 4 TzBfG Verbot der Diskriminierung

Durch die "Verweigerung" der Berechnung und Auszahlung tariflich festgelegter Zuschläge bei mir als Aushilfe bin ich für meinen Arbeitgeber ja nichts anderes als ein billiger Fachkraftersatz an Sonn- und Feiertagen für meine durch Zuschläge teureren Vollzeit-Arbeitskollegen?!

Man darf mich gerne Korrigieren, falls ich einen Denkfehler meinerseits in der Sache habe :-)

Danke vorab für Antworten, Meinungen, Wissen,...

LG.

Arbeitsrecht
Unbewusst schwarz gearbeitet, droht dem Arbeitnehmer eine Strafe?

Hallo,

Ein Freund ist aus Spanien nach Deutschland gekommen um hier zu arbeiten und zu leben. In Spanien war er sein Leben lang in der Gastronomie tätig und hat hier auch schnell einen Job gefunden.
Er wollte so eingestellt werden, dass er auch Krankenversichert ist, der Arbeitgeber behauptete dass er ihn auf 450€ Basis einstellt und er somit krankenversichert wäre.
Jetzt war er drei Monate lang beim Arbeitgeber eingestellt, hat irgendwann mehr als nur 450 bekommen und hat erst gestern einen Vertrag auf Vollzeit bekommen. Einen richtig unverschämten Vertrag. 48 Stunden Woche und 1300 brutto wollte der Ag ihm andrehen. Auch wenn seine Deutschkenntnisse noch nicht die besten sind, das hat er verstanden und den Vertrag erstmal nicht unterschrieben.

Gleichzeitig hat sich die Krankenkasse bei meinem Bekannten gemeldet und verlangt eine Nachzahlung für die letzten drei Monate, weil der Arbeitgeber ihn nie irgendwo gemeldet hatte und auch keine Beträge kamen. Obwohl der Bekannte sogar Formulare der Krankenkasse beim Chef abgegeben hatte. Ist eine ziemlich große Summe die da zusammengekommen ist.
Ans Arbeitszeitgesetz hat er sich auch nie gehalten, ständig ohne Pause durcharbeiten lassen und keinen einzigen Sonntag frei gegeben.
Einen Anwalt kann sich mein Bekannter leider nicht leisten, hat jetzt aber Angst dass Ärger auf ihn zukommt, weil es sich anhört als wäre er die ganze Zeit als Schwarzarbeiter da eingestellt gewesen.
Sollte er jetzt irgendwas bestimmtes Unternehmen, außer der Krankenkasse die Lage zu schildern?
Und was könnte ihm drohen wenn jetzt klar wird, dass er wirklich ohne irgendwelche steuern zu bezahlen gearbeitet hat?

Recht, Arbeitsrecht, Schwarzarbeit
Ehemaliger Arbeitgeber gibt Lohnabrechnung nicht raus und verlang Aufwendungskosten?

Hallo Community,

ich habe da ein "kleines" Problem mit meinem ehemaligen Arbeitgeber. Gekündigt habe ich zum 13.05.2018. Ich habe am 04.06.2018 habe ich den Arbeitsnachweis (Stundennachweis) für den Monat 05/2018 schriftlich eingereicht. Da mein Auto bis 30.05.2018 in der Werkstatt war, konnte ich nicht früher hin. Nun hat mir der ehem. Arbeitgeber am 07.06.2018 ein Schreiben zukommen lassen, mit dem Inhalt

"Am 04.06.2018 haben sie mir den Arbeitsnachweis für den Monat 05/2018 schriftlich eingereicht.

Wie Sie sicherlich wissen, sind sie laut Arbeitsvertrag verpflichtet einen Stundennachweis rechtzeitig zum Monatsende zu erbringen. Dies haben Sie nicht getan und sind entsprechend Ihrer Verpflichtung als Arbeitnehmer nicht nachgekommen.

Ihre angegebene Schichten müssen entsprechend überprüft werden!

Da die Abrechnung der Mitarbeiterlohnstunden für den Monat 05-2018 bereits abgeschlossen sind, kann nach Prüfung ihrer Forderung die Abrechnung mit dem Monat 06/2018 erfolgen. Die Auszahlung des Lohnes erfolgt am 15.07.2018."

Bis hier hin ist mir alles verständlich und somit auch nachvollziehbar.

Aber dann...

"Sollten Sie eine Sonderabrechnung Ihres Lohnes bevorzugen, entstehen zusätzliche Aufwendungskosten durch das Lohnsteuerbüro in Höhe von 25,00 Euro. Diese sind dann entsprechend von Ihnen zu tragen.

Bitte teilen Sie mir mit, ob sie eine Sonderabrechnung in Höhe von 25,00 € möchten."

Ich habe ihm darauf hin schriftlich mitgeteilt, dass ich keine SONDERABRECHNUNG des Lohns möchte, weil ich mir gedacht habe, dass ich einfach bist Juli abwarte und so meine normale Lohnabrechnung für 05/2018 erhalte. Jedoch ist dies bis heute nicht der Fall. Ich habe immer noch nichts. Habe ich da was falsch verstanden? Will er generell Geld für die Lohnabrechnungen haben? Darf er das verlangen, bei verspäteter Abgabe des Stundenlohns? Ich meine, diese Schriftstücke müssen doch eh ausgestellt werden oder? Hilft mir bitte weiter! Ich habe ihn versucht anzurufen aber er geht nicht ran. Was kann ich tun?

Arbeit, Recht, Arbeitsrecht, Lohn, Lohnabrechnung, Ratschlag, Arbeitnehmerrecht

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