Wiedereingliederung nachKrankheit auf einen leidensgerechten Arbeitsplatz?

Hallo erst einmal.

ich bin seit Jan. 2017 im Krankenstand und möchte nun wieder arbeiten gehen.

Vorab sollte ich erwähnen das im im Lebensmittelbereich an der Fleich-,Wurst - und Käsetheke auf 20 Std. die Woche gearbeitet habe. 2016 habe ich an einer Rhea im psych- somatischen Bereich teilgenommen. Dabei ist herausgekommen das ich in dem genannten Bereich nicht mehr tätig sein kann. Und nur noch leichte bis mittelschwere Arbeiten ausführen darf.

Habe einen GdB von 50%.

Anfang dieses Jahres habe ich ein Gespräch zur BEM gehabt. Wobei mir dann anschließend schriftlich mitgeteit wurde, das es zu diesem Zeitpunkt kein leidengerechter Arbeitsplatz vorhanden sei. Der Rehabericht liegt dem Arbeitgeber vor.

Mir wurde angeboten, einen Aufhebungsvertrag zu machen , den ich natürlich abgelehnt habe. Also befinde ich mich in ungekündigter Anstellung.

Von der Krankenkasse bin ich ausgesteuert und beziehe Alg.1.

Nun bin ich gesundheitlich so weit das ich mich für eine Kassentätigkeit durchaus fit fühle.

Ich möchte eine Wiedereingliederung machen.

Mein behandelnder Arzt würde dieser zustimmen und mich unterstützen.

Meine Frage ist jetzt, wie gehen ich da am besten vor?

Soll ich vorab den Betrieb davon in Kenntnis setzten, das ich eine Wiedereingliederung möchte, und nochmals ein BEM Gespräch anstreben?

Oder mich einfach gesund schreiben lasse und meinen Betrieb davon in Kenntnis setze das ich meine Arbeitskraft, unter Berücksichtigung des Reha-Berichts, zu Verfügung stelle ?

Wenn sich der Arbeitgeber alles ablehnt. Könnte ich auf Wiedereinstellung klagen?

Vom Arbeitsamt würde ich bis zur vollständigen Wiedereingliederung Alg.1 bekommen.

Ich hoffe ihr könnt mir helfen. Wie der Ablauf am sinnvollsten ist.

Vielen Dank im Voraus.

Recht, Arbeitsrecht, Wiedereingliederung, Ausbildung und Studium, Beruf und Büro
Kündigung vergangene Krebserkrankung „verschwiegen“?

Hallo.

Ich versuche es kurz zu machen..

ich hatte gegen Ende meiner Ausbildung die Diagnose Hodenkrebs vor 3,5 Jahren mit einem Rückfall und Chemotherapie bis Ende 2015.

Ab Anfang 2016 bin ich bis jetzt krebsfrei.

Nachdem ich die Ausbildung überdurchschnittlich gut bestanden habe wurde ich danach in der Probezeit meines Festvertrags gekündigt.

Beim nächsten Unternehmen habe ich ebenfalls kein Geheimnis aus meiner Krankheit gemacht und den Schwerbehindertenausweis gültig gemacht. Auf die Frage hin meines Vorgesetzten warum ich denn 5 Tage mehr hätte erzählte ich von meiner Krankheit aber ich bin absolut Belastbar ohne Einschränkung.

Kurz danach kam dann das 2. mal die Kündigung noch in der Probezeit. Natürlich nur aus popeligen Leistungsgründen ohne vorher mal mit mir geredet zu haben. (Genau wie davor)

Nun habe ich die Probezeit im 3. Unternehmen bestanden und bin in einem Festen unbefristeten Arbeitsverhältnis eingestellt und fühle mich wirklich super wohl die Kollegen sind wirklich Top und es hätte nicht besser sein können.

Aber dieses Mal habe ich meine Vergangenheit verschwiegen und weder den Ausweis geltend gemacht noch dem Betriebsarzt über meine Vorerkrankung informiert.

Da ich ein gutes Verhältnis zu meinen Kollegen habe würde ich das schon gerne erzählen aber mache mir jetzt Gedanken ob es doch „nach hinten“ losgehen könnte und das Unternehmen mich doch noch rechtmäßig deswegen Kündigen könnte falls es doch irgendwie durchsickert.

Wie gesagt habe ich absolut keine Einschränkung und nach der Chemotherapie auch statistisch nur noch 2-4% Rückfallrisiko.

Meint ihr ich sollte es weiter verschweigen oder ich könnte mich öffnen ?

Und ist es denen rechtlich möglich mich aus dem Grund doch noch rauszuschmeißen ?

Arbeitsrecht, Krebs, kündigen, Ausbildung und Studium
Firmenfahrzeug ohne Übergabeprotokoll hat Schäden vom Vorbesitzer wer zahlt?

Mein Beschäftigungsverhältniss endet am 31.10.18. Firmenwagen wurde am 31.10.18 zurückgegeben. Die Fahrzeugabnahme und Übergabeprotokoll hat eine DEKRA Station gemacht. Der Firmenwagen wurde über eine Leasinggesellschaft gefahren, bei der mein Arbeitgeber Großkunde ist. Der Firmenwagen hatte 2 Vorbesitzer, die bei der selben Firma angestellt sind, also Arbeitskollegen.

Das Fahrzeug hat ein paar Schäden vom Vorbesitzer, welcher damals ein Übergabeprotokoll ausgefüllt hat und nur 1 der 3 Schäden eingetragen hat. Die anderen 2 Schäden am Lack sind nicht so leicht zu erkennen. Der DEKRA Arbeiter hat es auf der Hebebühne natürlich erkannt. Ich sehe es auch zum ersten mal und habe das Fahrzeug ja damals guten Gewissens vom Arbeitskollegen übernommen, welchem die Schäden evtl. auch nicht bekannt waren, wer weiß...

Jedenfalls hat damals nur eine Fahrzeugübergabe zwischen 2 Arbeitskollegen stattgefunden, die 1x um das Fahrzeug rummgelaufen sind. Auch habe ich das Übergabeprotokoll des Arbeitskollegen damals nicht unterzeichnet. Eine vernünftige Prüfung bei Fahrzeugübergabe z.B. durch DEKRA Arbeiter hat aber nicht stattgefunden.

Das Übergabeprotokoll als ich das Fahrzeug heute abgegeben habe, auf dem alle Schäden vermerkt sind, jedoch keiner von mir verursacht, habe ich unterzeichnet, es bedeutet ja nicht das ich mit Unterschrift bestätige die Schäden verursacht zu haben, sondern lediglich diese gesehen zu haben, also bestätigt das diese am Fahrzeug sind.

Muss ich nun für alle Schäden aufkommen, weil damals kein vernünftiges Übergabeprotokoll gemacht wurde oder ist es daher ein Problem der Leasinggesellschaft?

Recht, Arbeitsrecht, Firmenfahrzeug, Firmenwagen, Dekra, Leasing, Rechtslage, TÜV, Übergabeprotokoll, Auto und Motorrad
Darf Arbeitgeber komplettes Nettogehalt einbehalten um Firmenwagenrückgabe abzuwarten?

Hallo,

das Beschäftigungsverhältnis mit meinem Arbeitgeber endet am 31.10.18. Ich habe einen Firmenwagen, den ich am 31.10.18 zurückgeben muss. 1800 Euro meines Nettogehalts von Oktober wurden einbehalten und nur 79 Euro wurden ausgezahlt, für den gesamten Monat!!! Begründung: Die 1800 Euro sind der Abzug für das Firmenfahrzeug, wenn bei der Rückgabe keine Schäden festgestellt werden, würde man mir mein einbehaltenes Gehalt dann Ende November auszahlen.

Ich stehe jetzt also ohne Gehalt da und der Firmenwagen ist nichteinmal beschädigt. Ist diese Vorgehensweise so rechtens? Abgesehen davon das ich nicht weiß wie ich meine laufenden Kosten ohne Gehalt begleichen soll, benötige ich ja auch eine Arbeitsbescheinigung für das Arbeitsamt um ALG 1 zu bekommen, welche ja dann auch erst ende November ausgestellt werden kann, also viel zu spät denn da steht mir meine erste ALG 1 Überweisung zu, welche natürlich nur dann getätigt wird, wenn ich die Arbeitsbescheinigung in den nächsten Tagen einreiche.

Wieso wartet man nicht einfach die Firmenwagenrückgabe ab und stellt mir eventuelle Schäden in Rechnung anstatt mein komplettes Gehalt einzubehalten? Daher bitte ich nochmal um Rat, ob das rechtens ist.

Arbeitslosengeld, Recht, Anwalt, Arbeitsrecht, Arbeitgeber, Gehaltsabrechnung, Lohnabrechnung, Rechtslage, Arbeitnehmerrecht, Wirtschaft und Finanzen

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