Angst vor der Arbeit/Chef, bin Azubi. Was tun?

hallo erstmal.

Ich bitte Euch wirklich mir nur sinnvolle Antworten zu geben.

Ich bin im 3. Jahr und bald fertig. Mein Chef ist aber seit Monaten (seit eine neue Kollegin im Büro ist) extrem aggressiv zu mir. Ich werde als dumm bezeichnet und hingestellt, mir wird vorgeworfen ich würde Überstunden fälschen (wir berechnen die Überstunden bei mir und meiner Kollegen gleich aber bei ihr zählen diese und bei mir komischerweise nicht), ich werde angeschrieben und am Freitag ist die Situation eskaliert, ich hatte um 16 Uhr (schon lange Arbeitsschluss) einen Termin ausgemacht und bin in der Arbeit trotzdem länger geblieben. Ich hab alles fertig gemacht auch das was neu rein kam. Er, mein Chef, ist richtig ausgerastet als ich meinte ich müsste gleich gehen (es war aber eh schon nach meiner Arbeitszeit).

Er hat mich angebrüllt. Ich würde immer pünktlich gehen wollen und man merkt dass ich es kaum erwarten kann nachhause zu gehen. Ich komme immer 15 min vor Arbeitsbeginn und bleibe auch immer länger, daher bin ich wirklich schockiert.

danach riss er den Brief den ich fertig gemacht habe auf und warf mir die Blätter vor die Nase. Und sagte das wäre falsch. Allerdings war das die selbe Arbeit die meine Kollegin auch immer so gemacht hat und es war bei ihr in Ordnung.

dann nahm er es wieder und schreite dann soll ich doch Nachhause gehen!

Und war stinksauer.

Ich war komplett fertig, ich hab mich die Woche nach 3 Tagen krank mit 40 grad Fieber in die Kanzlei geschleppt und wurde zusätzlich noch vor Mandanten blamiert und bloßgestellt von ihm dass ich ja nichts richtig machen könnte..

jetzt hab ich so Angst morgen in die Arbeit zu gehen. Ich hab Bauchschmerzen, Schweißausbrüche und mein Kreislauf ist so weit unten dass ich sogar gestern umgeklappt bin.

Was würdet ihr tun? Ich versuche den platz zu Wechsel und werde es auch schaffen aber ich halte es keinen Tag mehr aus, ich kriege wirklich Ängste davor...

Arbeit, Ausbildung, Arbeitsrecht, Azubi, Chef
Lohnfortzahlung bei Krankheit auch mit Springervertrag?

Hallo,

mein AG hat mich in der Probezeit gekündigt da ich eine längere Zeit krank war (etwas mehr als ein Monat). Ich hatte einen festen Plan den ich täglich einige Stunden fahren musste, sodass ich auf einen durchschnittlichen Lohn eines Teilzeitmitarbeiters kam.

Ich habe bei Krankheitsfällen immer den Tagessatz gekriegt den ich bekommen hätte wenn ich normal meinen Standartplan gefahren wäre. Jetzt habe ich, da ich meine Krankheitsbescheinidungen immer abgegeben habe, einen normalen Monatslohn + Resturlaub als "letzte Zahlung" erwartet, mit dem das Verhältnis nun beendet wird. Allerdings wurde mir nur ein Teilbetrag überwiesen (nur ca. 200 €).

Nun habe ich im Vertrag festgestellt, dass ich als "Springer" eingestellt bin. Bzgl. Arbeitszeiten kann ich folgenden Satz zitieren:

"Der Mitarbeiter wird als Springer ohne feste Touren eingestellt. Aus diesem Grund kann eine wöchentliche Arbeitszeit mit entsprechender Vergütung nicht festgelegt werden."

Allerdings hatte ich feste Touren die mir seit Monaten schon zugeteilt sind und die ich auch gefahren bin.

Jetzt Frage ich mich:

Kann der AG nun einfach sagen, ich hätte keine feste Arbeitszeit, dementsprechend auch kein Recht auf Lohn wenn ich krank bin? Oder kann er sagen wir wollten dich in der Krankheitszeit nur sehr gering beschäftigen da keine Aufträge da waren (oder andere Ausreden) um mir nur ein Bruchteil zu zahlen?

Oder steht mir für die volle Ausfallzeit der Tagessatz zu für den ich seit Monaten schon arbeite?

Ich werde die Tage zum Arbeitsgericht gehen, würde gerne wissen ob dies eine mögliche Rechtfertigung seitens AG werden könnte..

Viele Grüße

Recht, Arbeitsrecht, Arbeitsvertrag, Arbeitsverhältnis, Lohnfortzahlung, Arbeitnehmerrecht, Ausbildung und Studium
Dienstplan unter Vortäuschung falscher Tatsachen geändert?

Bei uns wurde ein Dienstplan ausgehängt und als vom Betriebsrat genehmigt markiert. Nach ca 1-2 Wochen kam mein Dienstplaner auf mich zu und meinte er musste mir noch 2 Dienste zusätzlich einplanen. Auf Nachfrage warum das so ist behauptete er der Betriebsrat hätte seine Zustimmung zurückgenommen und er hätte mir deshalb diese Dienste zusätzlich eingeplant. Er fragte auch ob das ok ist. Ich sagte das ich gucken muss. Dies hat er mit fast allen Kollegen gemacht. Ich war die einzige die nach dem Grund gefragt hat. Nun habe ich aber aufgrund einer anderen Unstimmigkeit beim Betriebsrat auch nachgefragt warum denn die Genehmigung zurückgenommen wurde. Dieser wusste von nichts und hat einen anderen Plan vorliegen als der bei uns aushängt. Dieser unterscheidet sich außerdem auch zu dem der vorher als genehmigt aushing. Bei uns ist es üblich das zunächst ein kleiner Ausdruck des Dienstplans mit dem Vermerk genehmigt aushängt und dann zum 1. des Monats in Großformat ausgedruckt wird. In den letzten Monaten kam es regelmäßig vor das es Unterschiede in den Plänen und Kollegen nicht zum Dienst erschienen oder wieder gehen durften weil sie nichts von den Änderungen wussten. Gerade nach einem längeren frei. Deshalb wurde diesmal wahrscheinlich auch jedem mitgeteilt das es Änderungen gab und welche. Nun möchte ich aber diese beiden Dienste nicht machen. Mein Dienstplaner meint aber nun ich hätte diesen zugestimmt und damit mein recht auf die freien Tage verwirkt. Ich sagte nur das ich diesen nie direkt zugestimmt habe und sie mir unter Vortäuschung falscher Tatsachen aufgezwungen wurden. Er meint dann steht Aussage gegen Aussage und ich bekomme das frei nicht. Ich habe bereits den Betriebsrat eingeschaltet.

Es ist aber nicht mehr viel Zeit bis zu diesen Diensten. Zwei andere Dienste stehen im Plan der dem Betriebsrat auch anders als auf dem der aushängt. Genau diese hatte ich bei meinem Dienstplaner sogar bemängelt und um Änderung gebeten bevor ich von dem ganzen wusste. 

Wie kann ich jetzt vorgehen und hat der Betriebsrat recht und ich kann die beim Betriebsrat angegebenen Dienste einfordern? Oder habe ich das Recht auf die freien Tage wirklich verloren wie mein Dienstplaner meint? Und hat sich mein Dienstplaner eventuell sogar strafbar gemacht?

Arbeit, Recht, Arbeitsrecht, Betriebsrat, Dienstplan
Praktikum nacharbeiten trotz Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung?

Ich habe während meiner Pflichtpraktikumszeit (weiterführende Schule) aufgrund Krankheit etwa 7 Werktage verpasst, die ich nicht im Betrieb war. Laut Schulordnung müssen die Fehltage nach 3 Tagen nachgearbeitet werden.

Allerdings ist dies bei meinem Betrieb kaum möglich, da ich entweder in der Schule selbst bin, wenn dieser geöffnet hat oder ich eh schon dort meinen zweiten Praktikumsblock habe ab nächstem Jahr. Die Fehlzeiten wurden von zwei unterschiedlichen Ärzten attestiert (also hatte insgesamt zwei Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen und beide von 2 verschiedenen Ärzten) und beide Male (Krankheit erstreckte sich über 3 Wochen, teilweise in Ferienzeit, weswegen ich zwei Mal einen Arzt aufsuchen musste) war es mir auch aufgrund Ansteckungsgefahr nicht möglich wirklich ins Praktikum zu gehen. Das restliche Jahr war ich sonst immer pünktlich und habe mir keinen Fehler geleistet.

Die einzige Möglichkeit, die mir meine Schule jetzt vorschlägt ist, dass ich versuche die Fehltage am Samstag abzuarbeiten (also 6 Tage Woche) oder pro Tag versuche 2-3 Stunden mehr im Betrieb zu bleiben, sodass ich am Ende auf eine 50-55 Stunden Woche komm und das für 5 Wochen durch. Ich bin volljährig.

Nun allerdings meine Frage ob sowas nicht im Arbeitsschutzgesetz geregelt ist? Schließlich steht das Gesetz ja über jede Schulordnung und bei ordnungsgemäßer Krankschreibung muss ich ja nicht in der Pflicht sein, Fehltage nach zu arbeiten, vor allem da die Schule trotzdem alle Noten erstellen konnte, bzw ich durch mein Fehlen keinen signifikanten Nachteil o.ä verursacht habe.

Antworten mit entsprechendem Gesetzesvermerk wären super :)

Vielen Dank schon mal.

Arbeit, Schule, Arbeitsrecht, Gesetz, Arbeitsschutzgesetz, Praktikum, Ausbildung und Studium
Angst davor zu kündigen?

Guten Abend,

ich hatte vor etwa 2 Monaten bereits einen Beitrag über meine neue Arbeitsstelle verfasst.

Ich war sehr froh endlich einen Job zu haben und Geld zu verdienen, nachdem ich 2 Jahre wegen psychischer Erkrankungen arbeitsunfähig war.

Nun ist es aber so, dass ich total Angst haben jeden Morgen aufzustehen und auf die Arbeit zu gehen. Das Problem ist folgendes:

Ich mache Fehler, wie jeder normale Mensch und werde dafür einfach dumm von der Seite angemacht, angeschrien und es wurde schon mal die Hand gehoben. Ich arbeite 9 Stunden durch, weil ich zu meiner Stunde Pause gar nicht komme. Wir sind zu 4t. Der Geschäftsführer, mein Chef und mein Arbeitskollege. Meiner Meinung nach sind sie einfach total unterbesetzt. Ich arbeite bei einer Transportfirma für Container. Bisher hat mein Arbeitskollege alles alleine gemacht, Disposition und Datenerfassung. Für die Datenerfassung wurde ich eingestellt.

Wie gesagt, ich war sehr froh endlich einen Job zu haben, aber ich kann einfach nicht mehr. Ich komme gerade aus Therapie bzw. bin noch in Therapie, bin 50% schwerbehindert und man behandelt mich wie Dreck, wie eine billige Arbeitskraft (Förderungsgeld vom Amt).

Nun zu meinem eigentlich Problem. Ich habe schon Wochen darüber nachgedacht zu kündigen, habe mich neu beworben, das Integrationsamt eingeschaltet und nun ein Jobangebot bei einer Poststelle bekommen, d.h. ich werde sicher kündigen. Selbst mein Arzt hat mir ein Attest geschrieben, in dem er das befürwortet. So, ich wollte nun morgen kündigen, nach Feierabend oder schon morgens, ich weiß es nicht. Mein Problem ist aber, dass mein Arbeitskollege bis 02 Januar im Urlaub ist (er hatte seit März kein Urlaub mehr, weil sie so viel Arbeit haben). Ich wollte natürlich, nachdem ich dann gekündigt habe, morgen (wenn ich es mental schaffe), 2 Wochen krankschreiben lassen, da ich 2 Wochen Kündigungsfrist habe.

Jetzt habe ich einfach totale Angst zu kündigen, weil mein Arbeitskollege eben dann nicht da ist, ich krank bin und sie nur zu 2t. Mein Chef sagt mir auch ständige “wehe, du bist dann krank“. Das setzt mich natürlich noch mehr unter Druck. Ich weiß einfach nicht wie ich es machen soll, ich habe Angst, dass er ausrastet, dumme Sprüche drückt (dass ich das extra mache, wenn mein Kollege nicht da ist, usw.) Können die mir eig irgendwas tun, sollte ich 2 Wochen krank machen? Sie wissen ja dann, dass ich eig nicht wirklich krank bin..

Bitte helft mir. Bin echt verzweifelt 😖

Danke.

Arbeit, Kündigung, Arbeitsrecht, kündigen
Im Privatinsolvenzverfahren eine freiberufliche Nebentätigkeit ausüben?

Guten Tag,

Person A befindet sich im Insolvenzverfahren (nach Prüfungstermin, vor Schlusstermin) und arbeitet angestellt (hier Lohnpfändung über AG).

Person A möchte zusätzlich freiberuflich (Honorarbasis) arbeiten ohne ein Gewerbe anzumelden. Es besteht kein finanzielles Risiko, da keine Verbindlichkeiten oder Aufwendungen geleistet werden müssen. Person A plant einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung mit Wunsch nach Kleinunternehmerregelung an das Finanzamt zu schicken, um die Rechnungen ohne Umsatzsteuer auszustellen.

Person A möchte seine Kunden die kompletten Honorare direkt auf das Verfahrenskonto überweisen lassen und die Einkommenssteuervorrauszahlungen vom privaten Konto an das Finanzamt senden. Eine Überweisung der Honorare an das private Konto und Weiterleitung an das Verfahrenskonto würde den Verfügungsrahmen des privaten Kontos (Pfändungsschutzkonto) zu sehr belasten.

1.) Was spricht gegen dieses Vorgehen?

2.) Kann der Insolvenzverwalter eine freiberufliche Beschäftigung auf Honorarbasis (ohne Risiko) im Insolvenzverfahren vor der Wohlverhaltenszeit untersagen?

3.) Ist eine Freigabeerklärung vom Insolvenzverwalter ans Insolvenzgericht notwendig?

4.) Wenn das Insolvenzgericht die Freigabeerklärung bekannt gibt, wer wird konkret angeschrieben, bzw. wo wird es veröffentlicht?

5.) Ist eine Restschuldbefreiung bei Begleichung aller angemeldeten Verbindlichkeiten und Verfahrenskosten auch vor Schlusstermin im Insolvenzverfahren möglich?

6.) Sollte es vor dem Schlusstermin zu einer Restschuldbefreiung kommen, werden Gläubiger, die Ihre Forderungen bis hierhin (ca. 4 Monate nach Prüfungstermin) nicht angemeldet haben und hatten noch einmal angeschrieben?

7.) Wird der Schlusstermin bei Restschuldbefreiung (während des Insolvenzverfahrens) vorgezogen und bis wann haben Gläubiger in diesem Fall noch Zeit, Forderungen anzumelden?

8.) Unwahrscheinlich dass es die Möglichkeit gibt, aber dennoch: Sind private Schenkungen per Überweisung im Insolvenzverfahren erlaubt oder rechtlich problematisch, ggf. sogar direkt auf das Verfahrenskonto?

Alle Fragen sind nach langer Suche im Internet und Fragen an Beteiligte offen geblieben. Freue mich auch auf Teilantworten. Danke und einen Schönen Sonntag!

Insolvenz, Rechtsanwalt, Fachanwalt, Arbeitsrecht, Finanzamt, Insolvenzverfahren, Insolvenzverwalter, Pfändung, Steuerrecht

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