Arbeitssituation schwanger als Inklusionshelferin?

Ich arbeite als Inklusionshelferin für ein 4 jähriges Mädchen in einer Kita. Ich werde im Prinzip vom Jugendamt bezahlt und kriege auch jedes halbe Jahre eine Vertragsverlängerung, da mein Anstellungsverhältnis mit diesem Kind nur dann weitergeht, wenn das Jugendamt eine Integrationshilfe für nötig hält. Also bin ich im Prinzip immer in einem auf ein halbes Jahr befristeten Arbeitsverhältnis.

Mein Freund und ich möchten bald schwanger werden und ich frage mich, wie meine Situation dann aussehen wird. Ich weiß dass, wenn die Befristung ausläuft, mein Arbeitgeber nicht mehr für mich zahlen muss, auch während Schwangerschaft, und dann der Staat erstmal mit der Lohnfortzahlung einspringt.

Der Punkt der mir wichtig ist ist aber: ich werde mit großer Wahrscheinlichkeit in ein Beschäftigungsverbot kommen (habe eine chronische Krankheit und bin deswegen dann risikoschwanger, außerdem komme ich bei meiner Arbeit auch mit den Fäkalien des Kindes in Berührung, ist in der SS ja nicht erlaubt). Das Kind kann ja aber nicht ohne Betreuerin in die Kita gehen und ich werde während dieser Zeit wahrscheinlich vertreten. Aber zahlt das Jugendamt mir in dieser Zeit trotzdem noch mein Gehalt bis meine Befristung ausläuft? Denn sie müssen dann ja im Prinzip zwei Inklusionshelfer bezahlen, mich und meine Vertretung.

Vielleicht kennt hier jemand die Situation und kann mir mehr dazu sagen. Meinen direkten Arbeitgeber (die Vermittlungsstelle, die die Helfer an die Kitas vermitteln) möchte ich ungern fragen, muss ja nicht jeder über den Kinderwunsch Bescheid wissen.

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Beobachtung durch Kollegen?

Hallo zusammen,

einem Kollegen wurde vom Vorgesetzten und Personaler in Personalunion mitgeteilt, dass dieser eine "Detailverliebtheit" und entsprechend "zu langsames Arbeiten" beobachten würde.

Der Vorgesetzte kann jedoch die Arbeitsweise und das Zeitmanagement seiner Mitarbeiter nicht selbst beobachten, da er die meiste Zeit im Homeoffice ist und ansonsten ein eigenes Büro hat. Insbesondere sollte bzw. könnte es ihm auch gleichgültig sein, da es im Unternehmen nur Vertrauensarbeitszeit gibt, Überstunden nicht erfasst werden und der Mitarbeiter seinen arbeitsvertraglichen Pflichten vollumfänglich nachkommt.

Der Kollege bat seinen Vorgesetzten nun um ein Beispiel, wozu dieser jedoch keines parat hatte. Daher bat er ihn daraufhin darum, ihm dies direkt mitzuteilen, sollte der Vorgesetzte eine solche Situation erneut wahrnehmen - man möchte sich ja verbessern.

Der Vorgesetzte willigte nicht nur ein sondern kündigte auch an, drei weitere Kollegen mit der Beobachtung zu betrauen. Von diesen ist mindestens einer immer mit dem Kollegen im gleichen Büro, was so zu einer Dauerbeobachtung führen würde. Derzeit ist nicht klar, ob diese Aktion bereits angestoßen wurde, jedoch ist das Vertrauen des Kollegen in seinen Arbeitgeber schwer erschüttert.

Die Frage ist nun, ob dieser Sachverhalt nicht mindestens gegen die Menschenwürde verstößt, wenn nicht sogar gegen die DSGVO.

Ich danke euch für eure Einschätzung.

Und was würdet ihr dem Kollegen raten?

Viele Grüße Anita

Arbeitsrecht, Betriebsrat, Menschenwürde, Qualitätsmanagement, Überwachung, Ausbildung und Studium, Beruf und Büro
MPU (Führerschein) vom Arbeitsamt oder Jobcenter bezahlt bekommen?

Grüße,

gleich vorab ich kenne mich mit MPU nicht so gut aus. Weil ich noch nie zu einer MPU musste warum auch!

Vor einigen Tagen haben einige Freunde von mir bissel Smalltalk gehalten. Es ging darin um mehrere unterschiedliche Themen. Zum Schluss haben diese das Thema MPU gehabt, wann und warum man zur MPU muss (Alkohol, Drogen, 8 Punkte).

Dann haben einige meiner Kumpels gesagt.

Zitat:

Eine MPU egal ob wegen Alkohol, Drogen oder 8 Punkte wird fast immer vom Arbeitsamt oder Jobcenter bezahlt.

Da man ohne Führerschein nicht so rosige Aussichten hat überhaupt einen Job zu finden.

Weil Zug und Bus kann man vergessen, damit stellt ein niemals ein Arbeitgeber ein.

Meine Meinung dazu:

Ich kann mir kaum vorstellen das Arbeitsamt oder Jobcenter die kompletten Kosten für eine MPU übernimmt.

Weil da könnte ja jeder sagen, muss zur MPU könnt Ihr mir meine MPU bezahlen damit ich nix bezahlen muss und somit wieder bessere Chancen habe an einen Job zu kommen.

Letztere Aussage zwecks ohne Führerschein schlechte Job Chancen zu haben kann ich verstehen.

Weil ich und denke mir auch andere Berufstätige auf Ihren Führerschein zwecks Mobilität angewiesen sind.

Arbeitsamt oder Jobcenter zahlen KEINE MPU! 92%
Arbeitsamt oder Jobcenter bezahlen MPU 8%
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Wie viel Vertragsstrafe in der Probezeit laut meines Vertrages?

Hallo, ich habe im Dezember ein paar Bewerbungen verschickt. Einige Firmen hatten sich schnell gemeldet, andere haben auf sich warten lassen. Ich habe dann unter den ersten Firmen das beste Angebot rausgesucht und angenommen/unterschrieben (Firma A), weil ich nach dem Studium nicht ohne Job sein wollte. Jetzt, fast 2 Monate später haben sich aber noch "bessere" Firmen (Firma B) bei mir gemeldet und zugesagt zum gleichen Beginn. Mir ist jetzt nicht klar wie viel Vertragsstrafe ich zahlen muss. Ein Aufhebungsvertrag wird seitens des Arbeitgebers (AG) nicht angeboten. Ich werde aber auf jeden Fall das Angebot von Firma B annehmen.

Firma A Vertrag:

Beginn: 01.04.2021

Bruttoarbeitslohn: 3600€

Kündigungsfrist lt. Vertrag: 6 Monate Probezeit mit 30 Tage zum Ende des Monats, Kündigung vor Antritt nicht zulässig

(würde ich am 01.04.2021 direkt kündigen, wäre die Kündigung zum 31.05.2021 wirksam)

Abschnitt Vertragsstrafe: Der Arbeitnehmer (AN) hat an den AG eine Vertragsstrafe zu zahlen, wenn a) der AN die Arbeit schuldhaft nicht oder verspätet aufnimmt b) der AN das Arbeitsverhältnis schuldhaft ohne Einhaltung der maßgeblichen Kündigungsfrist auflöst.

Abschnitt Höhe Vertragsstrafe: Die Höhe der Vertragsstrafe richtet sich nach dem monatlichen Bruttoentgelt des AN und nach der gesetzlichen Mindestkündigungsfrist zum Zeitpunkt des Vertragsverstoßes. Beträgt die Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Verstoßes 2 Wochen, so ist das monatliche Bruttoentgelt für diesen Zeitraum (also 2 Wochen) als Vertragsstrafe zu zahlen. Im Falle der verspäteten Aufnahme der Arbeit sowie der vorübergehenden Arbeitsverweigerung wird als Vertragsstrafe.....[unwichtig, ich will ja sofort kündigen/nicht antreten] Maximal ist die Höhe der Vertragsstrafe jedoch auf ein Bruttomonatsentgelt begrenzt.

Zahle ich nun 3600€ maximal für die zwei Monate als Vertragsstrafe, Gehalt von 2 Wochen oder 2x 3600€ ( 2 Monate Zeitraum bis zur ordentlichen Kündigung)als Strafe?

Maximalbetrag von einem Bruttomonatsentgelt 100%
monatliche Bruttoentgelt für 2 Wochen 0%
Ganzer Zeitraum bis zum 31.05.2021 (also 2 Monate Entgelt) 0%
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Habe ich mit einer chronischen Krankheit Anspruch auf Befreiung der Nachtschicht?

Sehr geehrtes gutefrage.net team,

Ich bin bald in einer Ausbildung zum Rettungssanitäter und ich habe mir vor kurzem erst richtig gedanken darüber gemacht wie ich das mit meiner Colitis Ulcerosa (Chronische Darmentzündung) vereinbaren soll. Ich nehme vor dem schlafen gehen täglich ein Zäpfchen und das heißt so viel wie: Eine Nachtschicht wäre unvorteilhaft für meine Gesundheit.

Nun der Rettungsdienst ist für mich mein Traumberuf und ich werde alles dafür geben in diesem Beruf auch weiterhin so gut es geht tätig zu sein.

Ich habe gelesen, dass das Gesetz auf meiner Seite ist und dass ich wenn ich gesundheitlich nicht bei der Nachtschicht mitmachen kann, ich davon befreit werden kann.

Es gab im Internet Beispiele mit Personen die schon Jahrelang gearbeitet haben. Doch wie ist das mit Personen die erst anfangen in dem Beruf zu arbeiten? Habe ich da die selben rechte Tagsüber zu arbeiten? Oder würde man mich kündigen?

Ich würde mich freuen wenn die Antworten von Leuten kommen die sich wirklich auskennen. Mir ist bewusst, dass es auf der moralischen Ebene für meinen Arbeitgeber blöd ist und dass ich mir doch einen neuen Beruf suchen kann, aber das will ich garnicht, weil es sich um meinen Traumberuf handelt und ich diesen ja auch am Tag ausüben kann.

Vielen dank :) mfg

Arbeit, Arbeitsrecht, Krankheit, Gesetzeslage, Gesundheit und Medizin, Jura, Nachtschicht, Rettungsdienst, Ausbildung und Studium, Beruf und Büro
Ist es die Aufgabe eines Mitarbeiters, sich Arbeit zu suchen, wenn er alles abgearbeitet hat und sein Arbeitsbereich keine offenen Arbeiten mehr aufweist?

Unsere Firma produziert elektronische Bauteile.

In meinem Bereich sind bestimmte Produktionsprozesse, Produktionsanlagen und darin teils enthaltene Chemikalien bestimmten Ingenieuren und Technikern zugeteilt.

Mehrere Ingenieure/ Techniker haben ihnen zugeteilte Maschinen, halten diese gemeinsam mit dem Wartungsteam prozesseitig in bestmöglichem Zustand, korrigieren bei Problemen Programme, disponieren Material, das über defekte Maschinen gelaufen ist, führen Verbesserungen durch, führen neue Chemikalien ein usw.

Falsch gelaufenes Produktionsmaterial wird für den Ing oder Techniker angehalten und durch ihn oder seine Vertreter am Mikroskop begutachtet und weiter bearbeitet. Nennen wir sie Mitarbeiter A.

Zusätzlich gibt es Techniker, die nicht an produzierenden Anlagen arbeiten, sondern von den Produktionsanlagen der anderen Techniker und Ings die Produkte messen und schauen, ob sie die Spezifikationen erfüllen. Das ist Gruppe X.

Ein Techniker aus A hat nun als Aufgabe, diverse Prozesse zu verbessern, bespricht das in Zoom Meetings, recherchiert online und schreibt Lieferanten an, um ein Projekt zur Verbesserung bearbeiten zu können.

Zudem trifft der Mitarbeiter Vorbereitungen für Versuche/Anproben und bereitet dies an seinem Büroplatz vor. Ist also nicht in der Produktion selber, da diese Tätigkeiten am besten in Ruhe im Büro erledigt werden (Meetings, Bestellungen, Versuchsplanung).

Mitarbeiter X ist der Meinung, alle Techniker und Ingenieure hätten fast ausschließlich im Produktionsbereich anwesend zu sein, da dort nach seiner Meinung die Kernarbeit stattfindet.

Mitarbeiter A hat aber seine Anlagen alle in Betrieb, hat kein fehlproduziertes Material zu disponieren, sondern mehrere Verbesserungsprojekte umzusetzen, die in Meetings vorgestellt und von einem interdisziplinären Team besprochen werden müssen.

Mitarbeiter A hat kein schlechtes Gewissen, da sein Teil der Produktion läuft und er sich im Büro um das Verbesserungsprojekt kümmert.

Mitarbeiter X, der den ganzen Tag in der Produktion Messungen durchführen muss, ist das ein Dorn im Auge, schließlich ist er den ganzen Tag an "der Front", während Kollege A im Büro "herumlungert" und "irgendetwas schreibt und komische Meetings macht".

Steht es Kollege X zu , über die Arbeit von A zu urteilen?

Hinzu kommt, dass diverse Ingenieure ins Homeoffice möchten, die Firma aber Angst hat, dort würde zu wenig gearbeitet.

A sagte zu X, wenn man seine Arbeit erledigt hat, keine Arbeit offen und Maschine kaputt ist, ist es Aufgabe des Chefs, zusätzliche Arbeit zu generieren, damit alle Mitarbeiter durchgehend beschäftigt sind, auch im Homeoffice. Dann müsse man sich auch nicht fragen, ob dort gearbeitet wird.

X, der nur Messungen durchführt und keine eigenen Projekte betreut, ist der Meinung, wer seine Arbeit fertig hat, müsse sich selbst Arbeit suchen.

Muss A tatsächlich künstlich Arbeit "suchen", wenn er alles was geht abgearbeitet hat oder ist es Aufgabe des Chefs, darüber hinaus Aufgaben zu finden?

Arbeit, Beruf, Mobbing, Job, Arbeitsrecht, Kollegen, Soziologie, Ausbildung und Studium, Beruf und Büro
Darf mein Chef mir das antun?

Hallo bzw guten Morgen,

ich arbeite in einem Lebensmittel laden als Teilzeitkraft und worum es genau geht ist mein Dienstplan. Ich habe laut Arbeitsvertrag das Recht auf mindestens 2 freie Samstage im Monat jedoch gibt mein Filialleiter (der die dienstpläne für die Mitarbeiter schreibt) mir an keinem Samstag frei. Ich habe mir die dienstpläne der anderen angeschaut da die frei ausgegangen werden im pausenraum , und kein anderer Mitarbeiter wird jeden Samstag eingeteilt. Das geht jetzt schon seit über 3 Monaten so. Ich bekomme zwar gelegentlich früh Dienste von Montag bis Donnerstag aber freitags und samstags werd ich dann plötzlich immer für den spätdienst eingetragen und komme dann auch dementsprechend erst um 22 Uhr nach Hause. Ich habe meine Kollegen gefragt ob das bei denen auch so war , aber die begründen das nur damit „weil du neu bist vermutlich“ und andere sagen tatsächlich „das ist nicht normal“. Ich möchte ihn ehrlichgesagt auch nicht darauf ansprechen , da es mir auch iwie unangenehm ist , da ich wirklich erst relativ neu bin. Doch in meinem Arbeitsvertrag steht ebenfalls , dass ich das Recht auf zwei freie Samstage habe. Ich fühl mich auch iwie dezent benachteiligt bzw so als ob mich mein Chef nicht leiden könnte.
Ich möchte das auch persönlich klären und nicht die Bezirksleitung darauf ansprechen müssen, sonst wirke ich auch noch so als ob ich meine Probleme nicht selbst lösen könne. Aber irgendwie habe ich Angst vor der Reaktion wie mein Chef darauf reagieren würde. Als ob ihm nicht aufgefallen ist, dass ich als einzige ständig samstags arbeiten muss.
Habt ihr Ratschläge?
Tipps oder eventuell Ideen wie ich meinen Mut finde, ihn darauf anzusprechen?
LG

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