Arbeitsverhälnis beenden bzw. kündigen (lassen) um Umschulung finanziert zu bekommen?

Hallo ,

folgendes Problem/Anliegen:

Ich bezog (nicht lang) ALG 1, war deswegen zur Überbrückung kurzweilig in einer beruflichen Bildungsmaßnahme & bin seit kurzem in einen Arbeitverhältnis.

Dieses Arbeitaverhältnis möchte ich aber zeitnah wieder beenden/beenden lassen.

Ich habe erst im Nachhinein vom AG durch den "Dauerschichtplan" in Erfahrung bringen können, dass ich Zeitlich "sehr sehr" eingeschränkt bin, da der ÖPNV zu ziemlich ungünstigen Zeiten fährt und ich durch die Arbeit wieder Gesundheitliche Probleme mit meinem Sprunggelenk bekomme.

- Bestenfalls Kündigung durch AG

• meine Kündigungsfrist = 14 Tage ,da 6 Monate Probezeit, Vertrag = befristet

Problem :

Wenn ICH kündige KANN es (höchstwahrscheinlich) eine Sazialleistungssperre von mind.12 Wochen/3 Monaten geben.

-> Heißt KEIN Geld, ich bräuchte ALG 1 etc für Miete & Co. (Erparnisse zum Leben hab ich leider nicht)

Ich ziehe lieber eine Umschulung in Betracht, die durch einen Bildungsgutschein finanziert wird (& und auch das ist eine KANN BESTIMMUNG, denn dazu muss man arbeitslos/-suchend oder arbeitslosgefährdet sein).

Ich hab mich während der Maßnahme schon für diese Unschulung interessiert.Die Anmeldefristen waren zu diesem Zeitpunkt aber schon verstrichen.Also hab ich mich dann auf Jobs beworben um nicht faul zu Hause zu hocken und weil es narürlich auch Pflichtbestandteil der Maßnahme war sich jobmäßig zu bemühen.

Man soll ja auch was tun,was völlig richtig ist !!!

Die nächsten Termine für diese Umschulung sind dieses Jahr zw. Juni & August und wir haben April

Also schon sehr bald !!!

Wie würdet ihr in meinem Fall vorgehen❓

-> Ich pers. würde erstmal kontakt zu meinem ehm. Maßnahmebetreuer aufnehmen, denn die haben 1/2 Jahr Nachbetreuungspflicht. Und er meinte, wenn was ist soll ich mich melden und wir gucken gemeinsam nach einer Lösung.

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Dienstplanänderung ohne Fragen erlaubt, bei AVR Bayern?

Hallo, gestern kam ein neuer Dienstplan raus. Ich hätte nächste Woche bei einem Tag einen kurzen 6 Std. Dienst gehabt. Jetzt wurde ich stattdessen auf Rufbereitschaft gesetzt. Ich wurde aber nicht gefragt ob ich das möchte und will es ehrlich gesagt auch nicht. Denn statt meiner 6 Std. bekomme ich für die Ruf nur 1 Std. und mache dadurch weniger Plusstunden. Außerdem kann es auch sein, dass ich dann zu einem langen 10 - 11 Std. Dienst an diesem Tag gerufen werde, falls eine Krankmeldung rein kommt. Da ist mir dann mein regulär geplanter 6 Std. Dienst logischerweise lieber. Zumal ich im Anschluss eh noch 4 Tage am Stück lange je 10 Std. Dienste habe.

Vom Prinzip finde ich es ja ok wenn der AG mich rausbaut. Aber wenn dann mit einem richtigen Frei.

Ich meine mich zu erinnern, dass in der AVR Bayern irgendwo gestanden war, dass Dienstplanänderung im gegenseitigen Einvernehmen geschehen müssen. Hab ich also ein Recht darauf, meinen regulär geplanten Dienst zu machen? Bzw. Dem AG zu sagen, dass ich der Änderung nur mit einem normalen und richten frei zustimmen werde?

Sowas passiert bei uns im übrigen häufig. Wir machen unzählige Überstunden und wenn es gerade mal passt werden Stunden abgebaut indem man Mitarbeiter auf Rufbereitschaft setzt.

Meinem Verständnis nach, ist sowas aber nicht in Ordnung, denn ich muss während der Ruf ja für meinen AG erreichbar und verfügbar sein, wenn er mich braucht. Abgesehen davon möchte ich durch die erbrachten Überstunden, einen richtigen Freizeitausgleich. Schließlich habe ich ja auch schon mehr Arbeit durch die Überstunden erbracht als ich müsste.

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