Absage wegen Umstrukturierung?

Guten Tag, ich habe eine Frage. Vor einigen Monaten habe ich mich für eine Stelle im öffentlichen Dienst beworben und habe eine Absage bekommen. Der Grund: Umstrukturierung ("Stelle kann nicht mehr besetzt werden").

Neulich wurde es noch eine Stelle ausgeschrieben (andere Abteilung) und ich habe mich auch für diese neue Stelle beworben. Als ich meine Bewerbung persönlich abgegeben habe, hat der MA in der Personalabteilung erwähnt, dass die erste Stelle jemand anderer bekommen hat (ohne dass ich was gefragt hätte). Ich habe geantwortet, mir wurde ein anderer Grund genannt. Er hat gemeint, es gab auch andere Stellen und vielelicht hat das ihn verwirrt. Ich weiß aber 100%, dass nur diese 2 Stellen ausgeschrieben wurden. Wegen der 2. Stelle hat es geheißen, es gibt viele Bewerbungen und es wird nicht einfach usw usw.

Für mich hört sich so an, ich werde auch für die 2. Stelle nicht berücksichtigt. Ich werde noch abwarten, aber mich stört jetzt, dass bei der ersten Absage der falsche Grund genannt war. Ich weiß nicht, warum ich abgelehnt wurde, wo man sich verbessern konnte usw.

Ich habe keinen deutschen Pass (das war auch keine Voraussetzung für die beiden Stellen). Ich kann behaupten, das konnte der Grund sein und das ist dann ein Verstoß gegen Gleichbehandlungsgesetz.

Was soll ich tun? Oder besser gesagt: kann ich etwas tun in dieser Situation, um die Wahrheit zu erfahren?

Bewerbung, Arbeitsrecht, Ausbildung und Studium
Anwalt für Arbeitsrecht macht Fehler beim Datum?

Hallo Arbeitsrechtler, mein Anwalt hat für mich eine Feststellungsklage beim Arbeitsgericht gestellt. Das war so, seit dem 01.04.2017 trat das neue Leiharbeitsgesetz in Kraft. Es stellt klar, das die Höchstüberlassungsdauer nicht mehr als 18 Monate lang sein sollte. Das Datum meiner Übernahme wäre somit der 01.10.2018 gewesen. Mein Anwalt schrieb aber in die Klageschrift gegen die Beklagte den 01.09.2018 rein. Nun geht das ganze schon lange hin und her. Das ganze geht schon seit Februar 2020 so. Keiner scheint das verkehrte Datum bemerkt haben, selbst das Gericht nicht. Nun hat mich meine Verleihfirma gekündigt und die Entleihfirma. Beide zur gleichen Zeit, Mein Verleiher durch eine ordentliche Kündigung mit Kündigungsdatum zum 30.09.2021. Dagegen läuft jetzt eine Kündigungsschutzklage. Der Entleiher, welcher mich eigentlich eventuell durch Gerichtsbeschluss übernehmen sollte, kündigte mich auch ordentlich, aber mit folgender Begründung. Hiermit kündigen wir höchst vorsorglich ihr angebliches Arbeitsverhältnis zum 30.09.2021 Den Anwalt habe ich jetzt per Email kontaktiert, weil mir der Fehler in der Klageschrift aufgefallen ist. Aber der Anwalt antwortet mir nicht. Gegen den Entleiher läuft jetzt auch gegen diese ordentliche Kündigung auch eine Kündigungsschutzklage. Wegen dem Wortlaut "angebliche Kündigung" könnte da nicht die Gegenpartei nicht bemerkt haben, dass das Datum falsch war, weil sich der Anwalt um einen Monat zu früh verrechnet hat? Bitte gebt mir, wenn ihr die Fragestellung verstanden habt einen konstruktiven Rat. Danke im Vorraus.

Recht, Arbeitsrecht
Was passiert bei einer späteren Meldung für einen Arbeitsunfall?

Hallo,

ich bin ein ausländischer Student und arbeite teilzeitig in einer Bäckerei.

Ich habe mich erst am Montag während der Arbeit verbrannt. Zu erst dachte ich, dass alles gut ist und die Verletzung ist eine Einfache. Aber nach ein paar Tagen wurde sie schlimmer und es tat weh. Nach der Empfehlung meiner Kollegin habe ich meinen Unfall im Verbrandbuch eingetragen. Aber ich wusste es nicht, was ich tun sollte z.B. AG-Meldung, D-Arzt besuchen usw.

Am Freitag habe ich mich bei meinem Hausarzt gewendet und er sagte mir, dass ich einen D-Arzt besuchen musste. Endlich bin ich nach 5 Tagen vom Unfall nach Krankenhaus gegangen und in der Nutaufnahme wurde meine Verletzung behandelt und eine D-Arztbescheid wurde mir gegeben und die Ärztin sagte mir, dass ich nochmal nach 3 Tagen einen D-Arzt besuchen soll. Am Dienstag (8 Tagen nach der Unfall) war ich bei einer anderen D-Ärztin, die mir eine Krankschreibung geschrieben hat und sagte, dass ich wegen Gesundheitsgesetze mit einem Verband im lebensmittelbereich nicht arbeiten darf.

Heute habe ich mich bei meiner Chefin gemeldet und ihr alles erzählt. Sie machte so viel ärger und sagte, "Rechtlich ist es so, dass Sie mich sofort hätten informieren müssen. 8 Tage nach einem Arbeitsunfall erst zum Arzt zu gehen, ist nicht korrekt."

Könnte jemand mir helfen und sagen, was ich tun soll? ob ich auf der sicheren Stelle stehe od. ?

Gesundheit, Arbeitsrecht, Arbeitsunfall, Gesundheit und Medizin
Lehre abbrechen wie weiter?

Moin zsm.

Ich bin nun seit etwa einem Monat in meiner Lehre. Leider passt der Beruf so gar nicht zu mir und ich habe auch in einer Woche ein Gespräch mit meiner Ausbildnerin (sie weiss schon darüber Bescheid wie ich empfinde).

Für mehr Infos könnt ihr auch meine letzen Fragen anschauen (mag nicht nochmal 1zu1 dasselbe schreiben, weshalb es mir nicht liegt usw.) Deshalb bitte die vorherigen Fragen lesen falls ihr es für nötig empfindet um auf diese Frage eine Antwort zu geben.

Nun aber zur Frage : Wie weiter?

Ich würde einfach gerne eure Meinungen bekommen, wie ihr über meine Gedanken wie es weitergehen soll denkt.

Mein "Plan" :

- Lehre innert den 3 Monaten Probezeit abbrechen

- Motorradmechaniker/Mediamatiker näher kennenlernen d.H Schnuppern (glaube in DE heisst das Praktikum) machen - Sind die beiden Lehren die mich immoment am meisten interessieren

- Falls beide obigen Lehren nichts sind ein Termin im Berufsinformationszentrum machen und mir Hilfe bei der Lehrstellensuche holen

- Bis 2022 Praktikas machen (um neue Lehre zu finden) + Nebenjobs damit ich etwas mache und auch Geld verdiene.

Ich werde wahrscheinlich erst 2022 eine Lehrstelle bekommen und keine noch dieses Jahr anfangen können deshalb die Nebenjobs.

Ich will mir aber auch genügend Zeit lassen damit ich sicher gehen kann das es dieses mal passt. Bei der jetzigen Lehrstelle ging das leider im Nachhinein gemerkt zu schnell.

Das wäre so mein Plan wie ich vorgehen würde. Wie es mit der Schulpflicht aussieht müsste ich mich noch informieren da ich in der Schweiz lebe und die meisten nur die Rechtsgrundlage aus DE kennen.

Lg und Danke im Voraus für eure Hilfe!

Joel H.

Schule, Ausbildung, Recht, Arbeitsrecht, Lehre, Lehrstelle, Schule und Ausbildung, Ausbildung und Studium
Arbeitszeugnis Korrektur - Ob und wie am besten Verfahren?

Guten Tag zusammen,

ich habe nach ca. 7 Jahren die Zusammenarbeit mit meinem bisherigen Arbeitgeber beendet. Nun habe ich ein Arbeitszeugnis erhalten, dieses scheint auch grundsätzlich sehr gut zu sein, dennoch hätte ich da zwei Fragen:

1) Im Bewertenden Teil meiner Arbeit wird ungefähr folgendes Geschrieben:

Auf Grund seiner schnellen Auffassungsgabe arbeitet sich Herr -- sehr rasch in neue Aufgabenbereiche ein, ist vielseitig einsetzbar und überblickt auch schwierigste Zusammenhänge vollständig. Er entscheidet und handelt bei sehr hoher Belastung in Stresssituationen stets besonnen, äußerst effektiv und richtig.

--> Relativ am Anfang meines Zwischenzeugnisses wird jedoch folgender Satz verwendet:

Aufgrund seiner stets guten Leistungen konnten wir Herrn -- einen Jahresvertrag anbieten, ehe wir ihm im Folgejahr in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernehmen konnten.

Nun scheint mir dort eine Diskrepanz zwischen Bewertungen und diesem einleitenden Satz vorzuliegen. Da es relativ am Anfang steht habe ich die Sorge, dass sich zukünftige Personaler hiervon abschrecken lassen könnten.

Daher die Frage: Soll ich darum bitten diesen Satz an die Leistungsbewertung anpassen zu lassen ?

2) Ich habe ab Juli 2021 bis zum Austritt September 2021 eine neue Funktion im Operations Management Team übernommen.

Diese steht gar nicht in meinem Arbeitszeugnis. Macht es Sinn diese Ergänzen zu lassen, oder könnte es abschreckend auf zukünftige Personaler wirken dass ich das Unternehmen trotz neuer Funktion (nach 7 Jahren) verlassen habe ?

Vielen Dank im Voraus und tut mir leid für die vielen Worte ! Es ist mein erstes Arbeitszeugnis ! :-)

Arbeit, Arbeitsrecht, Arbeitszeugnis, Personalwesen, Personalabteilung, Ausbildung und Studium
Öffentliche Kritik am eigenen Unternehmen und Wettbewerbsverbot - wie siehts rechtlich aus?

Stellen wir uns folgendes Szenario vor:

Max arbeitet als Softwareentwickler im öffentlichen Dienst. Dort nutzt Max eine vom Staat finanzierte Softwareplattform um Papieranträge für Kommunen zu digitalisieren.

Max gefällt nicht in welche Richtung das Projekt geht und findet die Softwareplattform nicht sehr Nutzerfreundlich. Da er selber Bürger ist und diese digitalen Anträge auch mal nutzen werden muss, überlegt er welche Alternativen es für die Kommunen gäbe.

Er findet heraus, dass es eine kleine Gruppe von Entwicklern gibt, welche in Ihrer Freizeit an einer Alternative für diese Softwareplattform arbeiten. Open Source, kostenfrei für alle Kommunen. Ihm gefällt die Idee sehr und nun möchte er gerne, in seiner Freizeit, an dem Projekt mitwirken.

Einerseits ist die Open-Source Plattform eine "Konkurrenz" zur Softwareplattform welche Max an der Arbeit nutzt, andererseits ist sie aber komplett kostenfrei und Max verdient keinen Cent damit.

  1. Darf Max an dem Projekt mitwirken, oder gibt es da irgendwelche Wettbewerbsklauseln o.ä. die er beachten muss?
  2. Darf Max im Internet, in der Öffentlichkeit, seine Bedenken über das Projekt an seiner Arbeit äußern? Also darf Max, als Arbeitnehmer, öffentlich das Projekt und Produkt des Arbeitgebers kritisieren?

Es geht weniger darum, dass Max gefeuert werden könnte, sondern welche anderen rechtlichen Konsequenzen das haben könnte, z. B. eine Klage, Geldstrafe o. ä.

Recht, Arbeitsrecht, Digitalisierung, Informatik, Öffentlicher Dienst, Open Source, Vertragsrecht, Wettbewerbsverbot, Beruf und Büro
Recht auf gleiche EG wie Kollegen? (TV-V)?

Hallo zusammen, 

ich habe einige Fragen bzgl. der Eingruppierung im TV-V. 

Hierfür hole ich ein wenig aus, damit der Sachverhalt gut zu verstehen ist und man weiß, worum es geht. 

Ich habe vor einigen Monaten mein Ingenieursstudium abgeschlossen (Master of Science) und habe fließend eine Stelle bei einem Betrieb gefunden, in welchem der TV-V gilt. 

Mir wurde zu Beginn eine Entgeltstufe angeboten, welche deutlich unter meinen Erwartungen lag. Da ich aber mehr als nur 12 Gehälter erhalte, habe ich darin einen Kompromiss gesehen, da inkl. der Zusatzleistungen meine Gehaltsvorstellungen in etwa getroffen wurden.

Ich arbeite in einem Team von drei jungen Ingenieuren, die anderen zwei besitzen einen B.Sc., was ich allerdings nicht als negativen Punkt auffasse, da ich unglaublich viel von den beiden lerne. Auch privat verstehen wir drei uns sehr gut. 

Jetzt ist der Fall eingetreten, dass ich erfahren habe, dass einer der beiden 2 Entgeltstufen über mir und meinem anderen Kollegen eingestuft ist. Unsere Stellen sind intern allerdings identisch, wir haben die gleichen Aufgaben und sind auch allgemein gleichwertig im Unternehmen eingestuft. 

Anfangs habe ich die Auffassung vertreten, dass ich ja noch lernen muss und nur die Theorie aus dem Studium kenne. Mittlerweile ist es allerdings so, dass ich keine richtige Einarbeitung hatte. Sprich ich habe bereits jetzt Auftragsvolumen, die gleichwertig mit den anderen beiden zu bewerten sind. 

Mein Kollege - der in der gleichen Stufe ist wie ich - und ich haben jetzt mit dem Betriebsrat ein Gespräch geführt, aus dem hervorging, dass wir eigentlich alle in der gleichen Stufe sein müssten. Sprich: Gleiches Gehalt für gleiche Arbeit. Dazu ist anzumerken, dass die EG des höher eingestuften Kollegen, eine dem akademischen Grad angemessene ist. 

Da ich aktuell noch in der Probezeit bin werde ich natürlich keine schlafenden Hunde wecken, allerdings überlege ich, dass ich nach der Probezeit das Gespräch mit meinem Vorgesetzten und der Personalabteilung suche, und eine höhere Eingruppierung verlange. Hierbei werde ich ausführen, dass mein Arbeitspensum schon jetzt dem eines eingearbeiteten Kollegen entspricht und ich bereits viele Aufgaben übernehme, die nicht meiner Gehaltsstufe entsprechen (was auch stimmt).

Sollten Sie mich fragen, welche EG ich mir vorstelle, dann würde ich ggfs. eine Stufe über der EG meines höher gestuften Kollegen, angeben, vor dem Hintergrund, dass mein akademischer Grad, über dem meiner Teammitglieder liegt. 

Noch eine Anmerkung: 

Wir sind alle sehr jung und neu im Job (ein paar Monate, etwas mehr als ein 1 Jahr, ca. 2 Jahre).

Jetzt die Frage: 

- Habe ich ein Recht darauf, auf der gleichen, wenn nicht sogar höhere EG wie mein höher gestufter Kollege zu sein?

- Auf welche Besonderheiten muss ich Rücksicht nehmen? 

- Wie sollte ich reagieren, sollte mir die höhere EG verweigert werden?

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