Soll ich meinem Frauenarzt folgendes erzählen?

Hallo,

ich habe morgen meinen 1. Vorsorgetermin (erneute Schwangerschaft) und gleichzeitig endet meine Elternzeit.
Ich hatte eine Kaiserschnitt Geburt letztes Jahr Ende Mai Anfang Juni. Hatte meine letzte Periode am 16.04. also bin ich jetzt Mitte der 7 Schwangerschaftswoche.
Mir gehts seit Anfang der Schwangerschaft ziemlich schlecht (oft herzstolpern, Magenprobleme, unterleibsschmerzen, Kreislaufprobleme und konzentrationsschwierigkeiten)
Normalerweise nehme ich Anti - depressiva (ich habe starke Depressionen und Angstzustände) und jetzt durch die Schwangerschaft darf ich das nicht mehr (erhöhtes Herz fehlbildungs-risiko).
Ohne diese Medikamente bin ich nicht mehr arbeitsfähig und ich arbeite in einer Hautarztpraxis wo man GENAU und gewissenhaft arbeiten muss.
Mein Chef und meine Kolleginnen wollen mich rausekeln und haben mich schon die ersten Monate sehr schlecht behandelt und runter gemacht. Mein Chef möchte mich unbedingt mit einem Aufhebungsvertrag raus haben.

ich möchte diesen aber nicht unterschreiben (3 Monate Sperre beim Amt, keine Absicherung und Beschäftigung nach der Schwangerschaft, keine Gehaltszahlungen mehr und ich möchte nicht vom Amt leben wenn ich nicht unbedingt MUSS.)

dadurch muss ich mir gegenüber großen Druck auf der Arbeit befürchten und das wäre für mich großer Stress, das würde ich psychisch nicht verkraften in der jetzigen Situation.

Sollte ich mit meinen Frauenarzt über meine Sorgen sprechen? Kann er aufgrunddessen ein BV ausstellen auch, weil ich nach dem Kaiserschnitt und der schnellen Geburtsfolge eben als Risiko Schwangere gelte? Lg

Schwangerschaft, Arbeitsrecht, Gesundheit und Medizin
Umbau am Arbeitsplatz wie sieht es mit meinem Lohn aus?

Hallo,

nun befindet sich mein Arbeitsplatz im Umbau seit. 3 Wochen und voraussichtlich wurde die Dauer von insg. 4 Wochen auf 6 verlängert.Für den Zeitraum habe ich Ungewollt einige Urlaubstage nutzen müssen um Lohn fur den Monat zu bekommen darüber hinaus wurde mir angeboten mir aus gutem Willen noch mit dem Lohn ein wenig entgegen zu kommen ( nicht auf meine im Vertrag vereinbarten Stunden). Ich fühle mich leicht verarscht weil es ins Licht gestellt wird als müsste ich mich verschuldet fühlen und unglaublich dankbar für dieses liebe Entgegenkommen sein.

Ich habe jetzt gelesen:

§ 615

Vergütung bei Annahmeverzug und bei Betriebsrisiko

1Kommt der Dienstberechtigte mit der Annahme der Dienste in Verzug, so kann der Verpflichtete für die infolge des Verzugs nicht geleisteten Dienste die vereinbarte Vergütung verlangen, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein. 2Er muss sich jedoch den Wert desjenigen anrechnen lassen, was er infolge des Unterbleibens der Dienstleistung erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Dienste erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt. 3Die Sätze 1 und 2 gelten entsprechend in den Fällen, in denen der Arbeitgeber das Risiko des Arbeitsausfalls trägt.

und mein Beschluss ist dass ich als unbefristet eingestellte Arbeitskraft recht auf mein Lohn habe, weil der Umbau die Entscheidung von meinen Chefs war und nichts mit mir zu tun hat. Mir wurde angeboten im Vorfeld dass ich ausgezahlte Stunden auch a Arbeit könnte aber nach meiner Recherche ist auch dies in meinem Fall nicht rechtens. Außerdem ist es auch deren Verantwortung, wenn die Projektplanung nicht gut genug funktioniert hat. Bevor ich damit jetzt lautstark zu meinem Chef latsche wollte ich fragen ob es bestimmte Ausnahmen gibt von denen ich betroffen sein könnte. Auf weiterer Recherche bin ich auf nichts gestoßen

Urlaub sollte außerdem zur Erholung da sein und den wollte ich auch gerne im Sommer nehmen. Jetzt habe ich zusätzlich bedenken, dass es heißen wird wir sind stark ausgelastet mit der Neueröffnung ( die ja hätte 2 Wochen vorher stattfinden sollen) dass ich mein Urlaub im Sommer streichen kann.

Liebe Grüße und Vielen Dank

Arbeit, Recht, Arbeitsrecht, Lohn, Mitarbeiter, Umbau, lohnauszahlung
Ich liebe den katholischen Glauben, aber ich hasse die Kirche?

Dass Jesus Christus in der Eucharistie real gegenwärtig ist. Dass wir die Muttergottes um Hilfe bitten können und Heilige als Fürbitter haben. Ich bin katholisch und sehr gerne katholisch.

Schon seit frühester Kindheit habe ich mich für den katholischen Glauben interessiert und wollte deshalb immer für diesen Glauben leben.

Aber ich muss sagen, dass ich den katholischen Glauben liebe, aber die Kirche mittlerweile hasse.

Der katholische Glaube ist so etwas wunderbares, aber leider passt die Kirche irgendwie nicht so dazu. Ein Verein mit einer fast schon mafiösen Personalabteilung. Wo Leute teilweise wirklich bis ins Privatleben hinein bespitzelt werden.

Wo du bei der kleinsten Kritik rausgeschmissen wirst. Wo Leute aus dem Seminar fliegen, weil sie ein Selfie mit einem Homosexuellen gemacht haben. Wo Gemeindereferentinnen gefeuert werden, weil sie nicht wegen 6 km ihr Haus verkaufen wollen. Wo ontrolliert wird, ob man vor der Ehe auch wirklich in getrennten Betten schläft. (So geschehen bei einem Dozenten.) Wo du halt Pech hast, wenn die Frau fremdgeht, weil nach der Scheidung musst Du alleine leben.

In der Schule wurden wir zu toleranten, aufgeklärten Menschen erzogen. Kant, Französische Revolution, Unabhängigkeitserklärung, usw. Und das alles ist aber eben mit der Kirche nicht unter einen Hut zu bringen. Der Politiker in mir sagt eigentlich, dass ein Verein, der so mit seinen Mitgliedern umgeht, unter Beobachtung des Verfassungsschutzes gehört.

Aber der Katholik in mir will halt unbedingt für den katholischen Glauben leben. Aber die Kirche an sich ist so ein mafiöser Verein, der eigentlich regelrecht anti-liberal ist.

Und wenn ich wirklich Gemeindereferent werde, muss ich die politische, liberale, tolerante Seele in mir drin halt irgendwie umbringen.

Wie seht ihr das?

Beruf, Religion, Schule, Kirche, Arbeitsrecht, Christentum, Psychologie, Christen, Glaube, katholisch, Philosophie und Gesellschaft
Herabgruppierung TVöD rechtmäßig?

Hallo und guten Tag,

ich habe eine eilige Frage zum Thema Herabgruppierung im TVöD.

Folgende Sachlage (ich versuche, mich kurzzufassen):

Ich saß zunächst Vollzeit auf einer EG 8 Stelle, wurde schwanger, kam nach 1 Jahr zurück (30 Std.), meine alte Stelle war wieder neu besetzt. Mir wurde eine 30 Std.-Stelle in einer anderen Abteilung angeboten. Selbstverständlich durfte ich da meine EG 8 behalten (obwohl die Stelle nur mit EG 7 im Stellenplan stand).

Eine Kollegin im Bereich Wohngeld wurde plötzlich krank und kam nicht wieder. Ihre Vertretung schwenkte irgendwann die weiße Fahne, da sie neben ihrer Vollzeitstelle nicht auch noch die Wohngeldstelle bearbeiten konnte und es schlichtweg zu viel wurde. Daraufhin fragte man mich, ob ich Interesse hätte. Mir war zu dem Zeitpunkt zwar bekannt, dass ich keinerlei Erfahrungen auf dem Sachgebiet hatte aber ich wollte meine Kollegin nicht hängen lassen und sagte zu. 30 Stunden mit einer Zulage zur EG 9a. Leider wurde ich mehr oder weniger allein gelassen mit der Einarbeitung. Die Vertretung half mir zwar bei Fragen so gut sie konnte aber man fühlte sich alleingelassen und irgendwann habe ich resigniert und angemerkt, dass ich der Stadt wohl keinen Gefallen damit tue, auf dieser Stelle zu sitzen, weil ich mich einfach neben dem Tagesgeschäft nicht alleine einarbeiten KANN. Es gab viel zu viel Rückstand, man hatte keine Zeit, sich in Gesetze reinzulesen, ich wusste nicht, wo hinten und vorne ist und sagte, dass es für den Antragsteller auch nicht gut sein, dass ich die einzige Ansprechpartnerin bin aber im Grunde nicht weiß, was ich tu und was richtig und falsch ist..…

Eine Stelle in meiner vorherigen Abteilung wurde frei. Diese war ursprünglich Vollzeit EG 7. Ich meinte daraufhin so ganz lose in den Raum geworfen, weil ich mich ja ohnehin im Bereich Wohngeld nicht wohl fühlte, dass ich diesen Job auch in 39 Stunden mit EG 8 schaffen würde…. Aufgrund ausbleibender Bewerbungen fragte man mich kurze Zeit später tatsächlich, ob mein Name bei der Stellenbesetzung ins Spiel gebracht werden könnte. Ich stimmte dem zu.

Intern wurde die Wohngeldstelle jemandem angeboten, der diese annahm.

Nachdem man alles intern veranlasste, um „meinem Wunsch nach einer Umbesetzung“ (so würde ich es übrigens nicht nennen!) nachzukommen, wurde mir anschließend zwischen Tür und Angel erzählt, dass ich aufgrund einer Stellenbewertung, die letztes Jahr stattfand, die die EG 7 bestätigte, auch jetzt nur auf meiner alten Stelle (es ist exakt die gleiche Stelle, die ich vor dem Wechsel zum Wohngeld hatte!!) die EG 7 erhalte und mir die EG 8 jetzt nicht mehr zustehe....

Ist das so richtig?

Ich bin echt verzweifelt. Am Dienstag lag der Änderungsvertrag in meinem Briefkasten, den ich bis Freitag abgeben soll und ich war schockiert…Der Personalrat sagte, dass sie es selbst nicht fair finden aufgrund der Umstände und meiner damaligen Bereitschaft aber es leider rechtens sei….

:( Danke für die Hilfe

Recht, Arbeitsrecht, TVöD
Job kündigen, trotz Personalmangel?

Guten Tag Nutzer von Gutefrage.de,

heute würde ich gern euch um einen Rat bitten.
Ich bin M (21) und bin momentan sehr unzufrieden mit meinem Job. Es liegt nicht explizit an dem Beruf, eher an den Betrieb. Im Betrieb habe ich meine Ausbildung gemacht und wurde Anfang '22 übernommen, jedoch war ich auch schon in der Ausbildung unzufrieden. Damit ich jedoch nicht ohne etwas nach der Ausbildung stehe, habe ich eingewilligt und seitdem hier gearbeitet.

Nun habe ich von einem Verwandten meiner Eltern ein indirektes Angebot bekommen dort zu arbeiten wo er arbeitet (selber Beruf in dem ich meine Ausbildung absolviert habe), denn sie brauchen immer neue Arbeiter. Mit ihm würde ich die Tage reden, falls ich Interesse hätte (was ich habe).

In meinem jetzigen Betrieb sind wir nicht viele, ich verdiene im Vergleich zu anderen Stellen in dem Bereich (auch als Einsteiger nach der Ausbildung) sehr wenig und wir kommen gar nicht mit den Aufträgen hinterher, da Personalmangel besteht. Auch werde ich immer blöd angemeckert, wenn ich mal Krank bin (wirklich) oder wenn ich etwas nicht schaffe, weil mein Vorgesetzter erst eine Information nach Wochen gibt bzw. nie da ist. Da ich unzufrieden bin und schon weiß, dass ich im anderen Betrieb bessere Konditionen bekomme d.h. mehr Gehalt, 13. Gehalt, besser geregelte Arbeit und ist näher an meinem Zuhause.

Jetzt frage ich mich aber (da ich mich nicht erinnere darüber was gehört zu haben) ob ich einfach kündigen kann, obwohl der Betrieb Personalmangel hat, denn wenn ich gehen würde hätten sie ja noch einen Arbeiter weniger für die selbe Arbeit. Natürlich würde ich erst kündigen, sobald ich den neuen Vertrag unterzeichnet habe, da ich doch gern auf der sicheren Seite bleiben mag.

Und falls welche sagen sollten, dass man mit dem jetzigen AG sprechen sollte bezüglich mehr Gehalt usw. - naja er lässt nicht mit sich reden. Auch andere Mitarbeiter wollten schon eine Gehaltserhöhung, jedoch wurde da immer gesagt "Dann musst du auch mehr machen".. jedoch macht man schon viel zu viel was man eigl. machen müsste. Auch was übertarifliche Leistungen angeht, wird nichts kommen und am Ende des Jahres würde mein Gehalt auch nur dann erhöht werden, sofern ich gut arbeite (tue ich) und dann auch nur gering, sodass selbst der andere Gehalt im Unternehmen (zu dem ich wechseln will) viel höher wäre + die ganzen Zusatzsleistungen.

Entschuldigt den langen Text...
Zu der eigentlichen Frage: " Kann ich meinen Job kündigen, obwohl Personalmangel im jetzigen Betrieb herrscht?"

Vielen Dank für eure Zeit.
Mit freundlichem Gruß.

Arbeit, Kündigung, Schule, Job, Gehalt, wechseln, Arbeitsrecht, Chef, unzufrieden, Ausbildung und Studium

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