Kassenminus bei McDonalds selbst bezahlen? Legal?

Hallo zusammen,

ich arbeite auf 400 Euro - Basis bei Mc Donalds neben dem Studium. Dort ist es so geregelt, dass jeder seine eigene Kasse bekommt und anschließend auch für das Kassenminus aufkommen muss. ABER: Mal abgesehen davon, dass komischerweise bei mir immer tagelang der Betrag auf den Cent genau stimmt, an einem Tag dann plötzlich 15 Euro fehlen und am nächsten dann wieder alles stimmt, kann ich nicht zu 100 Prozent sagen, dass nur ICH an der Kasse bin. Ich vertraue weder den Schichtführern (auch andere Mitarbeiter hatten schon öfter Probleme), noch allen Mitarbeitern. Ein Kollege hatte einmal 40 Euro und eine andere 70 Euro in der gleichen Woche...

Nun ja, vor ein paar Tagen war ich zum ersten Mal am Drive mit meiner eigenen Kasse, die ich auch, wie immer, gezählt habe vor der Schicht. Doch ich hatte keine Ahnung, dass der Geldrückgeber, der das Kleingeld automatisch ausspuckt, auch zu meinem Kassenbestand gehört. Ich wurde nicht darüber informiert, dass ich diesen Bestand auch zählen sollte (sollten nämlich genau 200 Euro) drin sein. Am Schluss war es dann so, dass Geld fehlte. Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass ich zu viel rausgegeben habe, da ich sehr vorsichtig bin und das Kleingeld für mich ja der Geldrückgeber übernimmt. Zum Schichtführer habe ich gesagt, dass mich, wie zuvor bei der normalen Kasse, nun keiner darüber informiert hat, dass dieser Geldrückgeber (der sowieso manchmal spinnt) auch speziell für mich ist und auch später zu meinem Kassenbestand dazuzählt. Deswegen sehe ich auch nicht ein, dieses Kassenminus zu zahlen, da genauso gut von Anfang an Geld gefehlt haben kann.

Meine Frage ist nun: Ist es überhaupt legal, von den Arbeitnehmern Geld für das Kassenminus vom Lohn abzuziehen, wenn dies NICHT im Arbeitsvertrag (durch Mankogeld etc.) geregelt ist?

Und, wenn dies legal ist, trifft es auch in meinem Fall zu?

Danke ;)

Arbeitgeber, Arbeitnehmer, McDonald's
Komplette Arbeitswoche und Überstunden bei dualem Studium?

Hallo,

meine Mitstudenten und ich haben einige Fragen, da wir glauben, dass unser Arbeitgeber uns nicht korrekt behandelt, aber wir im Internet nicht wirklich fündig werden.

Wir haben uns für dieses Wintersemester für einen dualen Studiengang in Kooperation mit einem Unternehmen (Software-Hersteller) eingeschrieben. Da der Studienort nicht weit entfernt vom Unternehmen liegt, studieren wir an zwei Wochentagen (Montag und Freitag) und arbeiten die restlichen Tage komplett (9 bis 18 Uhr).

Unsere Vorlesungen geheh in der Regel von 9 bis 14 Uhr, sodass wir zwischen 14 Uhr und 15 Uhr frei hätten. Nun meint unser Arbeitgeber, dass wir auf jeden Fall an beiden Tagen kommen sollten. Ausnahme wären Zeiträume vor den Klausuren.

Frage 1 also: Ist es korrekt, dass wir keinen Tag in der Woche zum Lernen für das Studium bekommen? Praktisch könnten wir täglich am 18 Uhr lernen.. und natürlich am Wochenende.

Frage 2: Unausgesprochen werden Überstunden von uns erwartet. Die Begründung dafür sind laufende Projekte.. da wir aber immer an Projekten arbeiten, gilt diese Begründung praktisch jederzeit. Für die Überstunden gibt es keinen Ausgleich. Auch für Arbeitszeiten an Wochenenden gab es bisher keine Ausgleiche und die ältere Generation von Studenten sagte uns, dass wir uns darauf auch nicht einstellen sollen.

Kann mir jemand irgendetwas Hilfreiches dazu sagen?

Studium, Arbeitsrecht, Arbeitnehmer
Feiertagszuschläge für 400-Euro-Aushilfen - kann man irgendwo nachlesen, wie das geregelt ist?

Guten Tag,

ich habe eine Frage zum Thema Feiertagszuschläge für 400-Euro-Aushilfen.

Rahmenbedingungen: Ich arbeite bei einem privaten Krankentranportdienst neben meinem Studium. Der Lohn wird grundsätzlich pro Stunde abgerechnet, wodurch es auch zu Monaten kommt, in denen ich keine 400 Euro verdiene. Im Gegenzug kann ich mir meine Dienste je nach Zeit und Lust jeweils Mittwochs oder Donnerstags in der Vorwoche frei aus einem Pool mit unbesetzten Diensten aussuchen.

Situation: Ich habe einen Dienst am Tag der deutschen Einheit übernommen, an welchem festangestellte Kollegen Feiertagszuschläge bekommen. Da es mein erster Feiertag war, an welchem ich gearbeitet habe, habe ich mich bei meinem Dienstplaner erkundigt, wie ich das Formular für Zuschläge ausfüllen muss. Daraufhin antwortete er mir, dass laut unserem Chef, Aushilfen keinen Anspruch auf Zuschläge haben, weil wir die Dienste ja freiwillig übernehmen und nicht über feste Wochenstunden oder Arbeitstage dazu verpflichtet sind. Leider konnte mein Dienstplaner keine rechtliche Grundlage dafür nennen.

Frage: In meinen Augen verstößt dies gegen [url=http://www.gesetze-im-internet.de/tzbfg/__4.html]§4 TzBfG[/url]. Sehe ich das so richtig oder gibt es Gesetze, welche die Aussage meines Chefs bestätigen?

Mit freundlichen Grüßen Kai

Arbeit, Finanzen, Minijob, Arbeitsrecht, Arbeitnehmer, Feiertag, Lohn
Arbeitgeber hat mich nicht angemeldet und zahlt nicht

Guten Tag,

ich habe ein Problem was mich absolut nervt.

Ich habe seit Anfang Juni bis Ende September bei einem Kurierdienst gearbeitet. Den ersten Monat schon gab es Probleme mit der Zahlung, wobei er zusätzlich erwähnte das er mich zur Zeit nicht anmelden kann weil ihm die finanziellen Mittel fehlten. Nach und nach bekam ich dann mein Gehalt. Die darauf folgenden Monate änderte sich an der Zahlungsweise nix. Als ich ihn wegen der Anmeldung ansprach, bekam ich zu hören das ich ja aufhören könne..es gibt genug andere die diesen Job mit Kusshand machen. Ich liess mich also darauf ein in dem Glauben das er mich zum Anfang des Jahres anmelden würde, weil ich ja irgendwie auf das Geld angewiesen war. Ich weiss selber das es nicht richtig war was ich gemacht habe. Da mein Gesundheitszustand (ich habe Krebs) sich im September verschlimmerte habe ich aufgehört. Ausserdem hatte ich es satt jeden Monat wie ein Hund ihn in den Hintern zu kriechen wegen mein Geld. Nun steht der Lohn von September noch aus, und ich werde, nach unzähligen Anrufen immer wieder vertröstet, oder verarscht. Ich spiele deshalb mit dem Gedanken mir rechtliche Hilfe zu holen. Meine Frage: Was könnte mir im schlimmsten Fall passieren wenn ich zum Anwalt gehe. Ich habe zu dieser Zeit von nirgendwo irgendwelche Leistung erhalten. Mir ist bewusst das ich mich auf dünnem Eis bewege, aber mir ist wichtig das er endlich mal eine reingewürgt bekommt. Ich bedanke mich für Eure Antworten.

Steuern, Gehalt, Recht, Arbeitsrecht, Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Lohn
Mitarbeiter kopiert private Notizen des Vorgesetzten. Ist das erlaubt? Konsequenzen?

Guten Abend zusammen.

Ein Marktleiter einer Filiale hat sich als Gedächtnisstütze ein Notizbuch zugelegt, in welchem er Informationen über die Mitarbeiter einträgt. Name, Arbeitsweisen, besondere Vorfälle, etc.

Erste Frage hierzu: Darf der Chef sich überhaupt ein Notizbuch mit besagten Informationen anlegen? Darf er sich generell ein Notizbuch anlegen und wenn ja, welche Informationen dürfen darin eingetragen werden und zu welchem Zeck darf dieses Notizbuch, bzw. die Information verwendet werden?


Nun stand eine Mitarbeiterbewertung an, welche für einen der Mitarbeiter (MA) etwas weniger positiv ausfiel. Nach der Bewertung kam es dann zum Gespräch zwischen Chef, MA und Betriebsrat.

Jener MA hatte sich Informationen über sich aus besagtem Notizbuch (welches sich ganz hinten in einer Schublade befand und mit " Notizen" beschriftet war) rauskopiert und diese beim MA-Gespräch gegen den Chef verwendet. (Ob der MA die Notizen vor oder nach der MA-Bewertung kopiert hat ist unklar.)

Zweite Frage: Darf ein MA einfach so auf ein privates Notizbuch des Chefs zugreifen, sich Informationen rauskopieren und diese gegen den Chef verwenden?

Dritte Frage: Welche Konsequenzen kann das nach sich ziehen? Sowohl für den MA, als auch für den Chef, falls die Erstellung eines Notizbuches nicht erlaubt ist.

Vielen Dank schonmal im Voraus für die Mühe und die Antworten.

LG

Puryfire

Arbeit, Beruf, Job, Recht, Arbeitsrecht, Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Chef
Darf mein Arbeitgeber meine Krankentage in Urlaubstage umwandeln?

Zur Vorgeschichte - ich arbeite seit fast 5 Jahren für eine Zeitarbeitsfirma & werde immer an die selbe Firma "entliehen". Ich wurde vor ca. 2 Wochen zu meinem Artb.geber zitiert. Da lag ein Karteikärtchen mit den Kalendertagen & darauf die Arbeits- & die Krankentage für dieses Jahr markiert. Im Sommer war ich wegen eines kleinen Unfalls 1,5 Monate krank & das Jahr über wohl auch so ca 2 Wochen-aktuell kam ich grad aus einer Woche Krankheit wegen Magen-Darm zurück. Er teilte er mir so nebenbei mit, dass ich wegen der vielen Fehltage ein Minusgeschäft für ihn sei & er mir eigentlich kündigen müsse. Doch weil ich schon so lange (5 Jahre) dabei wäre, würde er das nicht tun, ich solle aber in Zukunft "weniger krank werden" & evtl. & wenn möglich bei kleineren Sachen Urlaub oder Überstunden nehmen. Leider bin ich nach 2 Wochen wieder mit Grippe erkrankt & als ich dies beim Arb.geber meldete, meinte er, ich könne doch 2 Tage Urlaub nehmen, solle trotzdem zum Arzt & mich dafür krankschreiben lassen (da ich bei meiner Firma wohin ich entliehen werde eine Kopie des Krankenscheins vorlegen muß) & wie sie das abrechnen sei mal ihre Sache. Nun zu meiner Frage : dürfen die einfach sagen "ok. Du bist krank, gehst zum Arzt, nimmst bei uns aber dafür 2 Tage Urlaub & wir rechnen das irgendwie ab"? Was kann / soll ich tun? Ich muß wohl Mo nochmal zum doc, weil es mir nicht besser geht.

Arbeitsplatz, Arbeitsrecht, Krankheit, Arbeitnehmer, Rechte, Urlaubsanspruch

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