Darf der Arbeitgeber einem Mitarbeiter die Teilnahme eines Seminares verweigern, weil dieses fachlich nicht in erster Linie zum täglichen Arbeitsablauf gehört?

Hallo zusammen,

wie im Titel beschrieben geht es mir um die Fragestellung, ob der Arbeitgeber seinem Mitarbeiter ein Seminar, das zugegebenermaßen auch nicht für die tägliche Arbeit benötigt wird, jedoch eine schöne Ergänzung zum Erlernen neuer Methoden wäre, verweigern? Da die Beantwortung dieser Frage evtl. von mehreren Faktoren, wie Größe des Betriebs, abhängt, hier ein paar Fakten zur besseren Entscheidungsfindung:

Mitarbeiteranzahl des Betriebs: Etwas über 1000 Dauer des Seminars: 2 Tage jeweils ca. 8 Std. Einfache Entfernung vom Seminarort zur Dienststelle: ca. 110 km Inhalt der täglichen Arbeit: buchhalterische Tätigkeiten (keine Präsentationen erforderlich) Thema des Seminars: Lampenfieber abbauen, Erlernen von Präsentationstechniken

Meine Meinung dazu ist, dass der Mitarbeiter ja nicht immer nur Seminare belegen muss, die auf sein Fachgebiet basierend sind, sondern der Arbeitgeber es doch befürworten sollte, wenn der Mitarbeiter über den Tellerrand hinausschauen möchte, um neue Methoden zu erlernen. Vielleicht habt ihr eine andere Meinung dazu oder ihr könnt mir einen Ratschlag geben oder aber auch evtl. mitteilen, ob man sich auf Rechtsvorschriften o. ä. berufen kann. Ein innerbetriebliches Fortbildungsprogramm gibt es zwar, jedoch bietet dieses ein Seminar von o. g. Inhalt nicht an.

Ich freue mich auf eure Antworten und danke euch schon einmal :-)

LG Senso

Arbeitsrecht, seminar, Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Betriebskosten, Fortbildung, Mitarbeiter, Weiterbildung, personalkosten
Arbeitsunfall in der Probezeit - ohne Arbeitsvertrag?

Folgende Situation - frisch im Betrieb angefangen (ca 10 Tage) im Fitness Studio. Aufgabenbereich vorher abgeklärt - arbeit nur im Fitness Bereich als Trainer (Center Struktur - mehrere Unternehmen unter der selben Leitung). Probearbeiten erfolgreich abgeschlossen - mündliche Zusage auf Vollzeit Stelle und 10 Tage voll eingebunden in den Betrieb (40 std Woche - Übernahme meiner Person auch vor Kollegen bestätigt).

Heute dann Arbeitsunfall gehabt. Ich wude vom Chef angewiesen auf ein Maler - bzw. Baugerüst zu klettern (eigentlich nicht mein Aufgabenbereich - was tut man nicht um den Job zu bekommen/ zu behalten). das Ganze ohne Schutzkleidung und/oder Instruktion und außerhalb des Fitness Studios (im Center auf dem Flur). Das Gerüst war instabil und eine Metall-Schelle ist abgebrochen, woraufin ich aus knapp 2 Meter Höhe auf meinem Arm gelandet bin. Handgelenk gebrochen, komplizierter Bruch, muss operiert werden mit Schrauben im Arm + Platte etc.

der Clou : dadurch,dass ich gerade frisch angefangen hatte, habe ich noch garkeinen Arbeitsvertrag unterschrieben (sollte eig. diese Woche passieren). Ich habe die mündliche Zusage des Chefs + Nachrichten bei Facebook und Whatsapp, dass ich die Stelle auf jeden Fall behalte, egal wie lange ich ausfalle. Allerdings wurde vorher jemand gekündigt, der wegen einem Knie-Unfall ausgefallen ist und bekanntlich sind Worte allein Schall und Rauch.

Meine Frage : in wie fern bin ich gegen Kündigung abgesichert? Durtfen die das eigentlich ohne Arbeitsvertrag? Was sollte ich jetzt beachten bzw was für Rechte und Pflichten habe ich? bin ich in einer günstigen oder ungünstigen Lage gegenüber dem Unternehmen?

ganz doofe Frage aber : haben die grob Fahrlässig gehandelt und steht mir soetwas wie Schmerzensgeld zu, bzw kann ich bei dem noch nicht unterschriebenen Arbeitsvertrag aufgrund der Lage bei den Gehaltsverhandlungen noch etwas "nachhelfen"?

Das soll keinesfalls raffgierig wirken, aber ich denke mir "also erstmal ist das Gehalt für meine Qualifikationen sehr sehr gering, dann spiele ich als Trainer und Therapeut noch den Bauarbeiter für die, weil die keinen Hausmeister haben, dann bricht dieses Gerüst zusammen weil die nicht auf die Sicherheit achten und jetzt soll ich noch "froh" sein, dass ich den job behalten darf? (und das auch nur auf mündlicher Basis)

Ich bin mit den Nerven am Ende - und dankbar für jeden Tipp

PS: entschuldigt die Rechtschreibung und Grammatik, mit links zu tippen ist garnicht so einfach. :(

Beruf, Arbeitsrecht, Arbeitgeber, Vertrag, Arbeitsunfall, Berufsgenossenschaft, Probezeit, Vertragsrecht
Arbeitskollegin bettelt mich um Geld an jetzt schaffe ich es nicht mehr mit ihr normal zu reden, Ratschläge?

Hi zusammen,

ich habe keine liebe Kollegin in der Spätschicht. Sie hatte letztes Jahr einige Finanzielle Probleme und soweit ich weiß soll einer ihrer Jungs viel verbockt haben. So genau weiß ich es aber dann doch nicht :)

Letztes Jahr im Sommer hatte sie sich dann von vielen Kollegen Geld geliehen. Die meisten haben es gerne gemacht und es auch zurück bekommen.

Eine Kollegin bekam ihr Geld allerdings erst zurück weil sie da quasi hinterher sein musste. Sie musste jeden Monat erneut fragen bis sie es endlich wieder hatte.

Montag sagte mir die Kollegin nun, sie hätte ihren Geburtstagsmonat nicht gut genug ausgerechnet und würde jetzt etwas in der Klemme stecken ob ich ihr aushelfen könnte.

Ich sagte ihr, dass ich das nicht schaffe. Tüv steht bevor, Versicherungen, Geburtstage etc... außerdem bin ich schwanger und wir suchen uns eine größere Wohnung.

Sie fing dann an mit "Lass mich bitte nicht betteln" und klang weinerlich... ich blieb aber stark und sagte ihr nochmal... es geht wirklich nicht. Sie hätte einfach besser aufpassen müssen, Geburtstag hin oder her.

Ich hab niemandem von dem Gespräch erzählt und sie danach normal weiter behandelt wie immer. Doch seither scheint sie sauer zu sein oder was auch immer... sie begrüßt mich nicht mehr, läuft an mir vorbei. Es ist so als würde sie mich ignorieren.

Ich bin jetzt irritiert. Sollte ich nochmal das Gespräch mit ihr suchen? Oder es einfach auf sich beruhen lassen?.. Was würde ihr machen?

Danke schon mal für eure Antworten :)

Arbeit, Finanzen, Geld, Gefühle, Arbeitgeber, Kollegen
Gesundschreibung nach Wiedereingliederung verweigert?

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich wende mich an Sie, da ich hier, schon dem öfteren Hilfe in Ihren Antworten fand, nun habe ich ein Anliegen, dass ich hier nicht auffinden konnte.

Meine Mutter hat sich heute an mich mit folgendem Problem gewand, ich bin die Vorgeschichte gleich mit ein.

Meine Mutter 1970 geboren, beschäftigt in einem großem Drogeriemarkt, kämpfte vor zwei Jahren gegen Schmerzen im Schulter-bereich an. Sie nahm an einer Reha teil, um wieder Einsatzfähig zu sein. Die Genesung hielt allerdings nur eine Weile an, bis sich die ersten Schmerzen wieder bemerkbar machten. Sie suchte weitere Ärzte auf und fand schließlich das Übel - ein geklemmter Nerv im Halswirbel-bereich, denn Sie sich operativ korrigieren ließ. Es wurde ein künstliches Gelenk eingesetzt. Nachdem Sie nun die Reha abgeschlossen hatte, schloss Sie sich mit Ihrem langjährigen Arbeitgeber zusammen und startete eine Wiedereingliederung. Dies war vor 8 Wochen, sprich Sie wurde schon verlängert.

Nun zum eigentlichen Problem, Sie ist noch nicht ganz Schmerzfrei, was Sie natürlich Ihrem behandelnden Arzt mitteilte, dieser hält Sie darauf hin auch noch nicht für komplett Genesen. Aber Ihr Arbeitgeber fordert nun zeitnah eine Gesundschreibung, quasi eine Bescheinigung wieder voll belastbar zu sein.

Meine Mutter ist willens zu arbeiten und hat nun Angst, konstant Arbeitsunfähig erklärt zu werden( auf dieses Arbeitsgebiet bezogen).

Sollten wir uns rechtlichen Beistand suchen ? Sind dahingehend Versichert. Können wir uns einen anderen Arzt wenden ? Gibt es sowas wie eine Gesundschreibung unter Vorbehalt ? <- Wobei sich das eigentlich widerspricht.

Ich danke für Ihre Zeit, falls genauere Informationen gebraucht werden, bin ich stets zu Ihrer Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Marc

Arbeitsrecht, Arbeitgeber, Arbeitsamt
Darf mein Arbeitgeber eine Schufa-Auskunft VOR Vertragsunterzeichnung verlangen?

Ich habe mich als Vertriebsassistentin (Midijob) für eine Versicherung beworben und wurde dort auch angenommen. Zwar habe ich den Arbeitsvertrag schon vor 2 Monaten unterschrieben, mein Arbeitgeber aber wird den Vertrag nicht unterschreiben, bevor ich mein pol. Führungszeugnis und die SCHUFA-Bonitätsauskunft nicht abgegeben habe. Ist das von rechtens? Ich habe das Führungszeugnis und die Bonitätsauskunft (in diesem Fall die kostenlose Datenauskunft / Selbstauskunft) schon vor 10 Wochen beantragt; Führungszeugnis liegt dem Arbeitgeber bereits vor, von der Schufa habe ich allerdings bis dato noch nichts bekommen - d.h. ich warte bereits seit zwei Monaten auf meinen Arbeitsvertrag. Zur Zeit bin ich dort auch mehr oder weniger tätig. Darf ich das überhaupt ohne gültigen Arbeitsvertrag? Soweit ich richtig informiert bin genieße ich ja so auch keinen Kündigungsschutz und er könnte mich morgen nach Lust und Laune "feuern"! Darf mein Arbeitgeber aus Prinzip die Bonitätsauskunft verlangen, BEVOR er den Vertrag unterschreibt? Kann er sich die Bonitätsauskunft, mit meinem Einverständnis, auch selbst einholen?

Nachtrag: Es geht mir nicht darum, dass er die Bonitätsauskunft nicht bekommen soll; Mit 19 wird da nichts drin stehen, was meinen Job gefährden könnte. Die Frage ist, ob er diese schon VOR Vertragsabschluss und vor Allem als Bedingung für einen Vertragsabschluss verlangen darf. Ich handle nicht mit Geld oder Sonstigem, sondern arbeite nur am PC und führe Berechnungen durch (in Anwesenheit eines Vorgesetzten)

Versicherung, Arbeitgeber, Arbeitsvertrag, Schufa, bonitaetsauskunft

Meistgelesene Beiträge zum Thema Arbeitgeber