Hallo,
ir ist heute ein Brief der Polizei zugestellt worden mit dem Betreff eines Termines zur Vernehmung wegen angeblicher Beleidigung.
Ich hatte Streit mit der Familienkasse und habe die Beamten der Familienkasse mit "Arschlöcher" bezeichnet, dass es mich sehr verleitet Ihnen eine die die Fresse zu hauen und sowieso alle Beamten gleich wären und Schweine wären und so.
Zu dieser Mail, die ich der Familienkasse habe zukommen lassen hat mich bewogen, dass wir 600 Euro zurück zahlen mussten die für uns nur schwer aufbringbar waren und jeglicher Kontakt mit der Familienkasse auf taube Ohren gestoßen ist.
Heute erhielt ich wie bereits erwähnt einen Brief mit Vorladung im Ermittlungsverfahren wegen Beleidigung § 185 StGB.
Vor nicht ganz einem halben Jahr bin ich wegen Betruges, was auch gestimmt hatte, zu einer Geldstrafe von ca. 1300 Euro verdonnert worden. Gilt dies bereits als Vorstrafe?
Ich habe jetzt seit etwa 6 Wochen endlich wieder Arbeit, nach über einem Jahr Arbeitslosigkeit.
Meine Fragen nun lauten:
- Gilt die o. g. Geldstrafe als Vorstrafe?
- Welche Strafen muss ich nun nach der Anzeige befürchten? - kommt eine weitere Geldstrafe auf mich zu oder muss ich gar eine Haftstrafe absitzen?
- Gibt es Möglichkeiten die Angelegenheit außergerichtlich zu behandeln und abzuschließen?
Schon mal danke im Vorraus!
Liebe Grüße