HILFE!Muss ich bezahlen?Telefonsex von Minderjährigen von Handy Festnetflat aus Adresse geben?!

Hallo !

Ich brauche dringend hilfe !Ich habe gestern Nacht eine Telefonsex Nummer gewählt.Ich wollte wissen was da passier ALso ich habe eine Festnetzflatrate von meinem Handyanbieter aus Karte im InternetCafé gekauft also nirgendwo mit Adresse registriert.Nun die fragten mich Hallo was willst du?Ich so Hallo was willst du?weil ich nicht verstanden habe was die Frau jetzt eigtl von mir wollte.Name und Alter?Ich sagte nur Hä wie?dann hat die mich in ein Menü weitergeleitet mit verschiedenen Räumen.Ich war in jedem Raum einmal zum testen was da ist und bei 3 Räumen wurde mir dann gesagt ich muss 18 sein um dort reinzukommen dann hab ich aufgelegt und neu angerufen.Dann wiederHalloNameundALter?ichhabeHallogesagtundwie?WiederkamichinsMenüin denanderenRäumenhörteman z.B.Frauenstöhnenusw.Dasistwohlkaumfür Minderjährigeichbin17kommeausNRW.HeutehatmicheineNummerangerufenvon ichglaubemeinemHandyanbieterodersonstwodasdiewegengestern meinePostleitzahlbzwmeineAdressehabenmöchtenwegenderRechnungnachdem Motto4CentServicegebührderNummerundichhätte952SekundengeredetodersoIch binMinderjährigwasichderFrauauchsagteundbatsiespäteranzurufenSIemeinteich könnewennichmeineadresseangebemeinenpersokopierenunddahinschickenund dannversucheneszuunterbindenVerstößtesnichtMinderjährigbinundes verstoßgegenSittenist?Bittehelftmir!SollichderFraumeineAdressegebenodermeine SImkarte wegwerfen?KönnendiemichOrten?

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Erfährt jemand, der angezeigt wurde, von wem er angezeigt wurde...

... wenn der Anzeigende nicht Opfer/Geschädigter ist, sondern unbeteiligt?

 

Hallo erst mal!

 

Ich formuliere meine Frage nochmal aus:

Wenn ich jemanden anzeige, aber nicht geschädigt wurde, sondern einfach davon erfahren habe; erfährt der Angezeigte, dass die Anzeige von mir kam?

Es geht um eine Anzeige der Urkundenfälschung und versuchtem Prozessbetrug, ggf. noch Falschaussage.

Hintergrund ist, dass in einem Zivil-Prozess (da war ich als Teil einer Erbengemeinschaft beteiligt) durch zwei Gutachten belegt wurde, dass die Unterschrift auf einem Beweismittel gefälscht war. Dort ist ein rechtsgültiges Urteil gefallen.

Kann ich den "Verurteilten" aus dem Zivil-Prozess jetzt anzeigen wegen Urkundenfälschung und versuchtem Prozessbetrug? Denn schließlich sagen die Gutachten aus dem Verfahren, dass die Unterschrift auf dem von ihm vorgelegten Beweismittel gefälscht waren. Die Ehefrau des Mannes hatte ausgesagt, sie sei dabeigewesen, wie der "echte Inhaber" der Unterschrift unterschrieben hätte. Das ist ja dann eine Falschaussage vor Gericht.

Die ganze Geschichte ist leider zu lang, um sie hier ausführlich aufzuschreiben, aber ich hoffe, ich habe nichts Wesentliches vergessen.

Die Hauptfrage ist eigentlich, da ich ja nichts mit der Sache zu tun habe, ob der Mensch meinen Namen erfahren würde, wenn ich ihn anzeige?

Vielen Dank für alle Antworten!

Datenschutz, Recht, Gericht, Anzeige, falschaussage, Jura, Prozess, Staatsanwaltschaft, Urkundenfälschung
Driften in der Probezeit - Polizei gerufen worden - was jetzt?

Hey Leute,

bin heute Nachmittag ein bisschen (höchstens 4 Minuten) auf dem Parkplatz des Stadtsaals in unserer Stadt herumgedriftet. Der Parkplatz ist riesig und war so gut wie leer.

Der Boden des Parkplatzes besteht aus Kies, was bedeutet dass ich riesen Staubwolken hinter mir hergezogen habe. Gefährdet habe ich aber niemand, da sich kein Mensch auf dem Parkplatz befand.

Nach einer Weile habe ich dann bemerkt, dass ein älterer Herr an der Straße stand und telefonierte...

Habe mir dann gedacht, dass er vielleicht die Polizei ruft. 

Folglich hab ich sofort aufgehört zu driften und habe ganz normal auf dem Parkplatz geparkt.

Ich bin dann auf den Mann zugegangen und habe ganz freundlich gefragt, ob er denn die Polizei gerufen hätte, was er mir dann auch bestätigt hat.

Ich dachte mir dann, dass ich lieber warte, und das Problem mit der Polizei vor Ort regle.

Nach einer dreiviertel Stunde Warten fuhr dann ein Polizeiauto vorbei, ist aber ganz normal weitergefahren. Nach weiteren 10 Minuten  Warten und keinem weiteren Hinweis auf ein Polzeiauto bin ich dann nach Hause gefahren.

Jetzt zu meiner Frage:

Was kann an strafrechtlichen Folgen auf mich zukommen? 

Man muss vorallem berücksichtigen dass cih noch in der Probezeit bin.

Würde mich freuen wenn jemand näheres weiß, oder vielleicht sogar schon das selbe Problem hatte, und mir berichten kann, was auf ihn zukam.

Danke im Vorraus ;)

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Betrug bei ebay Kleinanzeigen, Strafanzeige erstattet und nun?

Ich habe am 18. Januar das Sony Ericsson Vivaz Handy in ebay Kleinanzeigen für 160 € gekauft und online überwiesen, jedoch bis heute nicht erhalten. Deshalb habe ich bei der Polizei eine Strafanzeige gegen diese Verkäuferin erstattet. Ich habe ihr etliche Mails geschrieben, aber sie antwortet mir nicht mehr.

Sie kam immer wieder mit irgendwelchen schwachsinnigen Ausreden, warum Sie nicht fähig war ein Handy abzuschicken und machte mir nur leere Versprechungen. Sie hat mich 3 Monate lang unnötig aufgehalten! Habe die Polizei in Bremen kontaktiert und habe die Adresse von der Täterin bekommen, die Polizei meinte mein Fall wäre noch nicht bearbeitet. Ich war schon beim Amtsgericht, dort habe ich ein Formular bekommen, womit ich einen Antrag für Beratungshilfe stellen kann.

Da ich 18 Jahre und noch Schülerin bin, bin ich nicht in der Lage einen Rechtsanwalt zu finanzieren. Habe etwas von einer Zivilklage und einem Mahnbescheid gehört, ist das sinnvoll und was es ist genau? Kennt sich jemand damit aus? Außerdem handelt es sich hierbei nicht um ebay, sondern ebay Kleinanzeigen, dort gibt es nicht sowas wie Bewertungen und die Verkaufsanzeige hat sie schon gelöscht.

Mich ärgert es einfach nur, dass sie mein Geld eingesteckt hat und ich so naiv war. Nun will ich wissen, wie ich wieder an mein Geld komme, ohne noch mehr Verluste zu machen... Würde mich sehr auf eure Antworten freuen!

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Ware in einem Beutel transportiert - Schon Ladendiebstahl?

Ort Karstadt. Warenwert 75Euro, Alter 31. Leider habe ich aus irgendeinem mir selber nicht nachvollziehbarem Grund die Ware, die ich nehmen wollte, in einen Beutel gesteckt, damit ich die Hände frei habe um die anderen Sachen zurückzuhängen. Ich muss dazu sagen, dass ich wenn ich in den Supermarkt einkaufen gehe auch öfter Stoffbeutel dabei habe, um keinen Wagen nehmen zu müssen, denn mit Kinderwagen und Einkaufswagen ist schlecht zu hantieren. Da tue ich auch alle Sachen in einen Beutel, den ich an der Kasse natürlich ausräume. Jedenfalls hat mich der Detektiv auf dem Weg zur Kasse (ich hatte in diesem Moment den Rock schon sichtbar in der Hand) mitgenommen und mir erklärt, ich hätte mich strafbar gemacht als ich die Sachen im Beutel hatte, er hat alles gesehen und mit Video wäre alles beweisbar. Das kann ich natürlich nicht abstreiten, so war es ja auch. Aber er hat mir nicht geglaubt dass ich die Sache bezahlen wollte. Ich verstehe auch nicht, wieso der Detektiv nicht erst abgewartet hat, ob ich die Ware wirklich bezahle. Ich habe gedacht, man müsste den Kassenbereich erst verlassen haben und zum Ausgang gehen, um des Diebstahls bezichtigt zu werden. Nun kam die Anzeige der Polizei. Mit was muss ich jetzt rechnen? Ich habe mich so geäußert wie hier und damit quasi die Tat zugegeben die Sachen in den Beutel getan zu haben, aber ohne Klau-gedanken.

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Unversichertes Päckchen nicht angekommen, Käufer droht mit Anzeige, was nun?

Hallo!

Habe ein unversichertes Päckche versendet. Die beinhaltenden Waren würden per Überweisung bezahlt. Der Käufer beschwert sich nun, er wolle sein Geld zurück oder er würde mich anzeigen! Allerdings habe ich auch diesen Text in meiner Artikelbeschreibung: Bitte beachten Sie folgenden Hinweis: Laut EU-Recht bin ich verpflichtet darauf hinzuweisen, dass es sich bei dem angebotenen Artikel um einen Privatverkauf handelt. Ich übernehme keinerlei Gewährleistungen bzw. Garantieleistungen, die Rücknahme ist ausgeschlossen. Der Artikel wird somit wie abgebildet bzw. beschrieben unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft. Das Versandrisiko geht zu Lasten des Käufers. Ich versende immer mit der günstigsten Art, bei anderem Wunsch bitte gesondert angeben. Die Versandkosten beinhalten sämtliche mit dem Versand verbundenen Nebenkosten wie Verpackung, Weg zur Post, Aufwand usw. und sind nicht verhandelbar! Der Käufer erklärt sich mit Abgabe eines Gebotes mit den genannten Bedingungen einverstanden.

So, nun meine Frage: Kann er mir was, wenn ich das Geld nicht zurück erstatte? Ich habe keinen Beweis, die Ware je besessen zu haben o.ä. Aber ich hatte sie definitiv und habe sie auch versendet. Der Käufer hätte ja auch die Möglichkeit gehabt, einen versicherten Versand zu wählen. Es geht hier auch nicht nur um ein paar Euro. Danke für Eure Hilfe!

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