Medion MD 86825 Tasten leuchten nicht

Hi,

Ich habe mir vorhin bei Aldi die oben genannte Tastatur geholt. Es handelt sich hierbei um eine Gaming-Tastatur, bei der 40 verschiedene LED-Farben versprochen wurden. (http://www.weltdergadgets.de/aldi-nord-8-7-2013-medion-p81101-md-86825-usb-tastatur-mit-hintergrundbeleuchtung-im-angebot) Beim einstecken leuchtet die Tastatur ganz kurz auf, jedoch ist dies nur für den Bruchteil einer Sekunde. Oben rechts befindet sich ein Dimmer für Lautstärke und die Helligkeit der LEDs. Beide Funktionen funktionieren. Wenn man den Dimmer runterdrückt, dann sollte die Tastatur laut Bedienungsanleitung rot leuchten, was sie auch tut. Das ist jedoch auch die einzige Zeit in der die Tastatur leuchtet. Eigentlich sollte sie dies auch ohne das Drücken des Dimmers tun. Das einzige was leuchtet ist das MEDION-Zeichen oben rechts und die durchsichtigen Seitenteile. Es leuchtet jedoch nicht richtig, sondern flimmert nur ganz leicht (also man bemerkt es nicht, wenn man nicht genau hinschaut).

Es handelt sich eindeutig um einen technischen Fehler, weswegen ich die Tastatur eigentlich zurückgeben wollte.

Ich musste sowas jedoch noch nie machen, weswegen ich nicht weiß, ob ich die Tastatur, obwohl ich sie schon benutzt habe einfach zurückgeben darf/ kann und ob ich da eine neue Tastatur oder einfach mein Geld zurück bekomme.

Meine alte Tastatur funktioniert noch, weswegen ich die neue auch zur Reparatur schicken könnte.

Das habe ich jedoch auch nie getan, weswegen ich nicht weiß, ob das kostenlos ist und wie ich das mache. In der Verpackung befand sich eine Garantiekarte auf der ch meine Adresse eintragen kann, jedoch weiß ich nicht, wie und wohin ich die Tastatur per Post verschicken muss.

Ich hoffe ihr könnt mir helfen^^ Danke im Voraus :D

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Rechtslage Fahrrad Reklamation Aldi

Hallo Community,

ich habe derzeit ein rechtliches Problem mit meinem Fahrrad: Vor ca 2 Monaten habe ich mir ein neues Rad bei Aldi gekauft. Leider ist dieses vor ca 1 Woche kaputt gegangen (Zug der Gangschaltung gerissen). Vor ca 3 Tagen habe ich also das Rad zu Aldi gebracht. Dort wurde mir gesagt das dieses leider für 14 Tage zum Händler eingeschickt werden müsste für eine Reparatur. Zwar ärgerlich aber rechtlich einwandfrei, da soweit ich weiß der Verkäufer 2x nachbessern darf. Allerdings habe ich heute abend (19:30!) einen meiner Meinung nach unverschämten Anruf von Aldi erhalten ich soll "sofort" mein Rad abholen. Das Rad kann von Aldi nicht repariert werden und ein Einschicken wäre seitens Aldi nicht möglich. Er wollte mir eine Nummer geben damit ich mich mit dem Zwischenhändler kurzschließen soll um einen Reparaturtermin zu besprechen. Allerdings ist meines Wissens nach der Verkäufer selbst in der Pflicht das Rad zu reparieren! Außerdem habe ich keine Zeit unter der Woche einen solchen Termin wahrzunehmen, allein schon aus beruflichen Gründen. Deshalb habe ich dies abgelehnt. Der Anrufer von Aldi war außer sich. Er sagte er habe seine Pflicht erfüllt indem er mir eine Kontaktaddresse rausgesucht hat. Meine Meinung ist da eine Andere. Soweit ich weiß ist der Verkäufer und nicht der Zwischenhändler in der Pflicht. Ich habe von Aldi einen Einlieferungsbeleg für die Reparatur und eine mündliche Zusage (Freundin als Zeuge) das mein Rad in spätestens 14 Tagen repariert sein soll. Kann mir bitte jemand etwas zur Rechtslage sagen oder wie ich mich am besten verhalten soll? Pragraph aus dem HGB wäre evtl. auch hilfreich, ich konnte da leider nix finden. Ich hoffe doch das ich zumindes noch mal mein Geld wieder bekomme wenn der Service schon s*****e ist... Wäre Toll wenn jemand meine Vermutung bestärken könnte.

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