Guten Tag,
ich habe schon seit einiger Zeit meinen B Führerschein und bin nicht mehr in der Probezeit.
Ich habe vor mit einem A2 Führerschein anzufangen. Ich möchte dann gerne mit dem Motorrad meines Vaters fahren, welches auf 34 PS gedrosselt ist, aber eine Grundleistung von 98 PS hat. Ich dürfte es also eig. Nicht fahren, da die Grundleistung nicht mehr als 96 PS betragen darf.
Jetzt möchte ich mir aber ungern wegen 2 PS ein neues Motorrad kaufen.
Welche Strafen könnten mich erwarten? In welcher Situation könnte überhaupt raus kommen, dass das Motorrad eine Grundleistung von 98 PS hat? Im Fahrzeugschein ist nur die Drosselung mit 34 PS angegeben. Und bei einem Unfall wird die Polizei wohl kaum mein ganzen Motorrad auf den Kopf stellen. Und selbst wenn... das Motorrad ist ja auf 34 PS gedrosselt und nicht offen...
Vielen Dank schonmal :)