Hallo ,

ist der Aufhebungsvertrag/Auflösungsvertrag im eingescannten Form und per E-mail geschickt schon gültig bzw. wirksam ? . Ich war ein bisschen zu schnell mit einer (§) im Auflösungsvertrag . Der Arbeitsgeber hat mir noch den per Post im Originalform geschickt , es ist aber von mir noch nicht unterschrieben worden .

LG