Der Besuch der nächsthöheren Jahrgangsstufe mit anschließendem, staatlich anerkannten Zeugnis erfordert in Deutschland eine Berechtigung, die durch ein Zeugnis mit ausreichendem Leistungsnachweis der letzten Jahrgangsstufe erteilt wird.

Die Entscheidung über die Versetzung oder Nicht-Versetzung eines Schülers obliegt den Lehrern, die sich wiederum an den Leistungen des Schülern orientieren. In der Regel muss für eine Versetzung mindestens ein Notendurchschnitt von 4,0 (ausreichend) erreicht werden. Allerdings müssen weitere Kriterien berücksichtigt werden, so dass es durchaus möglich ist, mit einem besseren Notenschnitt dennoch nicht versetzt zu werden. Auf Rat der Eltern und Lehrer kann sich der Schüler auch für eine freiwillige Nichtversetzung entscheiden.

http://de.wikipedia.org/wiki/Versetzung_(Schule)

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