Im Jahr 2013 unterschrieben wir einen Mietvertrag, meine Lebensgefährtin und ich. Im jahr 2018 wollten wir vom Vermieter einen neuen Vertrag wo meine Lebensgefährtin Alleinige Mieterin ist. Grund dessen: Sie erlitt einen Schlaganfall und wir wollten versuchen Mietzuschüsse zu bekommen. Im neuen Mietvertrag steht aber eine Klausel, wobei Kosten der Einbauküche(defekte Geräte) von Ihr übernommen werden sollen/müssen. Im alten Mietvertrag nicht. Der neue Vertrag wurde aber mit dem Datum des Einzuges vom Jahr 2013 übernommen. Ist der neue Vertrag trotzdem rechtens?