Mein Mann und ich haben eine Betreuungsvollmacht. Diese aber nur für im Tresor. Nun musste ich meinen Mann in ein Krankenhaus bringen mit einer geschlossenen Abteilung. Daraufhin musste ich die Betreuungsvollmacht ü vorlegen, und diese wurde an das Amtsgericht weitergeleitet. Und ein Rechtsanwalt für das Verfahren bestellt. Bekomme ich nun eine Betreuungsurkunde, oder wie geht es weiter? Bin sehr verunsichert. Warum macht man dann eine Betreuungsvollmacht wenn sie nicht anerkannt wird im Krankenhaus? R. Wendel