Aktuell habe ich das Problem bei meiner vermieteten Eigentumswohnung, dass das Nachbar-Ehepaar den (eigenen) Balkon benutzt um zu kochen, besonders zum frittieren. Natürlich gibt es auf deren Balkon keinen Dunstabzug, und natürlich stinkt die komplette Luft vor dem Haus nach dem entsprechend zubereiteten Gericht.

Natürlich stört dies meine Mieterin, auf Nachfrage bei der Hausverwaltung bekamen wir eine Kopie der Hausregeln zurück, dass Grillen und Kochen auf dem Balkon strengstens untersagt ist. Aber auch, dass ich mich als Eigentümer selbst darum kümmern muss, dass dies in der Nachbarwohnung unterbunden wird. Nach einem längeren und lauten Gespräch im Hausflur wollte sich die Nachbar-Familie bessern, nun wurde aber wieder angefangen zu kochen und frittieren. Schön morgens von 9 bis 13 Uhr, fast durchgängig.

Theoretisch, auch wenn für mich nun ein Anwalt ein Schreiben aufsetzt, wie bekommt man die Nachbarn, selbst Eigentümer der entsprechenden Wohnung, dazu das (bekannt) verbotene zubereiten von Speisen auf dem Balkon zu unterlassen? Und, warum kümmert sich die Hausverwaltung nicht (stärker) darum, dass entsprechende Regeln und Vorschriften eingehalten werden? Kann man irgendwo weiteres zu den Pflichten der Hausverwaltung in solch einem Fall nachlesen? (Kann man, wegen der unerlaubten Benutzung eines Herd auf dem Balkon, die Polizei rufen?)