Würde ich sofort und unmittelbar bei jedem Fremdnutzer meines Parkplatzes oder jedem "Zuparker" veranlassen , wenn der Gesetzgeber dann mal mit Gleichbehandlung der primären Halterhaftung Maß anlegen würde .

Dann müßte ich gegenüber dem Abschleppunternehmen zwar auch in Vorsicherungsleistung treten , aber der Falschparker, bzw. Halter bekäme sein Auto dann ( wie bei staatlicher Anordnung ) auch nur gegen Zahlung der Auslösesumme von der Verwahrstelle zurück .

Dann würden viel mehr Parkraumeigner abschleppen lassen und die abschreckende Wirkung würde sich recht schnell einstellen .