Muss ich das Auto erst anmelden oder kann ich das auch nach dem Kauf machen?

Selbstverständlich kannst Du das Auto erst nach dem Kauf anmelden.... Denn sonst ist das Fahrzeug von jetzt auf gleich ne Menge weniger wert, weil es nicht mehr aus 2. Hand ist, sondern weil ein wieterer Halter in den Papieren steht. Kein Händler wird dir die für die Zulassung erforderlichen Papiere vor dem Kauf mitgeben.

Bleibt das Auto so lange beim Händler stehen oder kann ich damit zur Zulassungsstelle fahren?

Das ist unter Umständen möglich. Zunächst mal muss der Händler Dir das Auto und die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II sowie die Schlüssel aushändigen. Der § 10 abs 4 FZV erlaubt die Fahrt mit registirierten aber ungesiegelten Kennzeichen und nicht zugelassenem Kfz unter Beachtung der gesetzlichen Rahmenbedigungen:

  1. für die Fahrt müssen amtliche kennzeichen bei der Zulassungsstelle auf den Namen des Halters reserviert werden und diese müssen am Fahrzeug angebracht sein
  2. die Versicherung muss über die Fahrt im Sinne des § 10 abs 4 FZV informiert werden und eine eVB zu diesem Zweck ausgeben
  3. die Absicht der Fahrt mit einem nicht zugelassenen Fahrzeug ist ausschließlich zum Zweck der Vorführung zur Hauptuntersuchung oder zum Zweck der Zulassung in der für Dich zuständigen Zulassungsstelle und nur im Gebiet Deines Zulassungsbezirk sowie den daran direkt angrenzenden Zulassungsbezirken gestattet.

Oder Du bzw. der Händler meldet das Auto einfach an und Du darfst damit fahren wohin Du willst.

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