Antwort
Hat der Kassenwart sich Starfbar gemacht?
was denn sonst?
zu 2. der Kassenwart hat nicht gewerblich gehandelt
zu 3. für eine Strafe ist erstmal eine Strafanzeige erforderlich, ob die gestellt wird ist Entscheidung des Vereinsvorstand
zu 4. das Vertrauensverhältnis ist schwerwiegend beeinträchtigt, die mögliche konsequenz reicht von A bis Z und obliegt der Vorstandsentscheidung. Möglich wären:
- Ausschluss aus dem Verein
- Ausschluss aus Vereinsaufgaben
- usw. usw.