Antwort
In dieser Frage käme es darauf an , für welches Vergehen Du genau das Farverbos kassiert hast , und wie weit Deine letzte schwerwiegendere Regelübertretung dabei zurück liegt .
Wenn Du Dir in den letzten ( m.W. ) 24 Monaten nichts anderes zu Schulden kommen lassen hattest , so gibt es je nach Vergehen ggf. die Möglichkeit auf Antritt des Fahrverbotes binnen 3 Monaten , oder u.U. sogar die Möglichkeit einer Strafumwandlung von Fahrverbot gegen doppelte Bußgeldhöhe .
Letzteres könntest ( müßtest ) Du bei der Bußgeldstelle dann ggf. mal zügig beantragen ( versuchen ) .
Das klappt aber nur unter bestimmten Voraussetzungen :
https://www.bussgeldrechner.org/fahrverbot/umwandeln.html