Das lässt sich pauschal nicht belastbar beantworten, da von den spezifischen Randbedingungen des Bauvorhabens(BV) abhängig. Fernwärme profitiert meist "auf dem Papier" von dem theoretisch günstigeren Primärenergiefaktor (neuere BHKW). Das könnte lediglich für das Nachweisverfahren interessant sein. Nicht selten ist der spezifische Arbeitspreis (€/kWh) höher. Daher besteht in Neubaugebieten oftmals Anschlußzwang.

Üblicherweise wird eine Heizungsanlage nach dem tatsächlichen Energie- und Leistungsbedarf des jeweiligen BV dimensioniert, gestaltet und ausgeführt, um zu einer kostensparenden Lösung insgesamt zu kommen. Bei Fernwärme muss der Planer jedoch zusätzlich nach den Anlieferungsparametern des Versorgers berücksichtigen, was sich für den Bauherren zwangsläufig ungünstig auswirken kann. Die Hausübergabestation kostet mitunter heftig.

Fazit:
Die Entscheidung sollte wohl überlegt sein, da meist eine Bindung auf ewig. I.d.R. erstellt der beauftragte TGA Planer hier einen Vergleich.