Folgender Sachverhalt: Meine Freundinn war in diesem Jahr 3-4 mal unentschuldigt nicht in der Schule. Dies hat der Arbeitgeber nun erfahren. Allerdings nur von einem mal. Daraufhin schrieb er ihr eine Abmahnung. Nun hat der Arbeitgeber am 15. noch ein Termin mit der Schule. Würde er jetzt von den anderen 2-3 Tagen auch noch erfahren, ist es dann rechtens ihr fristlos zu kündigen ? Oder gehören diese dann noch mit zu der Abmahnung ?

Vielen Dank ;)