Hallo, mir ist klar, das ich bei o.g. Frist am 19.5. gekündigt haben muß um zum 30.6. beim AG aufzuhören. Jetzt möchte ich aber zum 31.7. dort aufhören und habe meine Kündigung fristgerecht am 15.05. beim AG abgegeben. Dieser sagt mir allerdings das die Kündigung nur zum 30.6. möglich wäre, zum 31.7. ginge das dann nur mit einen Aufhebungsvertrag. Ist das so richtig? Kann ich die wirklich nur zum Quartalsende kündigen? Meiner Meinung nach muß die Kündigung nur 6 Wochen zum Quartalsende eingegangen sein. Also spätester Termin für die Abgabe der Kündigung. Das heißt doch nicht, das das Ende des Arbeitsverhältnisses auch an diesem Tag sein muß.