Adoptierte Kinder sind leiblichen Kindern im Erbrecht gleichgestellt. Wie ist es mit adoptierten Enkeln, also durch die leiblichen Kinder des Erblassers adoptierte Kinder? Sind die auch leiblichen Enkeln gleichgestellt? Haben die ggf. einen Pflichteilsanspruch ebeso wie leibliche Enkel, wenn der Adoptivelternteil vorverstorben ist?