Hallo,

ich habe mir vor kurzem ein WG Zimmer angesehen und hatte auch vor dort einzuziehen. Jedoch sind nun unerwartete Dinge passiert, so das ich dort nicht einziehen kann.

Im Grunde läuft der "Mietvertrag" schon sein dem 1. Allerdings habe ich erst vor ein paar Tagen den Vertrag zum Unterschreiben bekommen und noch nicht wieder an den Vermieter zurückgesendet. Unterschrieben auch noch nicht.

Der Vermieter hat es ehrlich gesagt auch total veräumt mir den Vertrag rechtzeitig (3. Monate vor Mietbeginn haben wir gesprochen), zuzustellen.

Kann der Vermieter trotzdem Geld für den 1. Monat einfordern? Denn eigentlich besteht ja kein Vertrag. Mündliches gilt hier ja wohl nicht.

Vielen Dank