Hallo zsm, ein Student hat einen Praktikum (6 Monate) gemacht. Als er angefangen hat, waren die Voraussetzungen dafür noch nicht erfühlt (ihm hat einen Module aus Grundstudium gefehlt). 6 Wochen vor er seinen Praktikum beendet waren die Voraussetzungen erfühlt. Als er versucht hat diesen Praktikum anerkennen zu lassen hat der Dozent der dafür zuständig ist die Anerkennung abgelehnt. Wobei nötig sind nur 13 Wochen Praktikum und der Student hat 25 Wochen gemacht also hat mehr Arbeit als nötig geleistet!. im Prüfungsordnung gibts einen Absatz der besagt, dass es möglich ist einen Praktikum oder Werkstudenttätigkeit anerkennen zu lassen, die Fälle werden aber einzeln entschieden. Der Student hat danach versucht einen Werkstudenttätigkeit anerkennen zu lassen, der Dozent lehnt aber dies auch ab! macht es Sinn Gerecht in diesem Fall einzuschalten und der Hochschule zu verklagen ? (PS: es geht hier um einen Ausländischen Student, er hat also begrenzter Zeitraum um sein Studium zu beenden.)