Es handelt sich hierbei um ein 4-Familienhaus. Nun kam es zu einer Überschwemmung in der Waschküche. Durch eine Rohrreinigungsfirma wurde anhand einer Videokamera festgestellt, dass es sich um Ablagerungen durch Waschmittel handelt. Bei den Durchspülungarbeiten wurde das Rückstauventil beschädigt. (Dies wurde von einer anderen Firma neu eingebaut und auch vom Hauseigentümer bezahlt und nicht an die Mieter weitergegeben.) Nun gehen die Mieter davon aus, dass es sich hier um Reparaturarbeiten handelt und wollen dies nicht bezahlen. Wir haben auch nur die Rechnung von der Rohrreinigungsfirma den Mietern umgelegt. 3 Mieter haben nach Rücksprache die Kosten bezahlt; 1 Mieter weigert sich die Kosten hierfür zu übernehmen. Da die Waschküche ja ausschließlich von den 4 Mietern genutzt wird sind wir der Meinung, dass hierfür auch die Mieter für die Beseitigungskosten aufkommen sollten.