Ich stelle zu diesem Punkt eine Frage ein, weil doch fast jeder Fall etwas anders ist. In unserem Fall wie folgt: Meine Mutter hat scheinbar vor ca. 2 Jahren mal die Idee gehabt, sie muss etwas für den Fall Ihres Todes regeln und hat in einem handschriftlichen Testament ohne notarielle Beurkundung und ohne Grundbucheintrag geschrieben, dass ihr Lebensgefährte ein lebenslanges Wohnrecht in der allein ihr gehörenden Eigentumswohnung erhält. Nun ist meine Mutter gestorben. Ihr Lebensgefährte hatte meiner Mutter bis zu ihrem Tod monatlich einen festen Betrag als eine Art Miete auf ihr Konto überwiesen. Ein Mietvertrag zwischen meiner Mutter und Ihrem Lebensgefährten bestand nicht.

Bedeutet die jetzige Situation, dass ihr Lebensgefährte die Wohnung rein rechtlich gesehen, natürlich unter Berücksichtigung der Verbrauchskosten ansonsten mietfrei, bewohnen darf? Wenn das rein rechtlich der Fall ist, will ich ihm das zumindest ehrlich sagen. Wir verstehen uns sehr gut und ich möchte nicht, dass mir evtl. später mal gesagt wird, ich hätte ihn darauf hinweisen müssen.

Gruß rolsko