Unsere Firma gehört zum Bauhauptgewerbe. Da es in letzter Zeit Unregelmäßigkeiten bei der Stundenabrechnung der gewerblichen AN gab, möchte der Arbeitgeber die Fahrtenschreiber (bzw. jetzt Fahrerkarten) der Transporter auslesen, mit denen die Leute zur Baustelle fahren. Diese Daten will er dazu nutzen, Arbeitsbeginn und Ende auf der Baustelle zu kontrollieren und bei Differenzen ggf. die Stundenabrechnung der Leute korrigieren. Der BRTV und die Regelungen zu Arbeitsbeginn und Ende sind hinreichend bekannt. Betriebsvereinbarungen dazu, die etwas anderes regeln, gibt es bei uns auch nicht. Da ich schon unterschiedliche Rechtssprechungen zum Thema Fahrtenschreiberkontrolle gelesen habe, stelle ich hier mal Frage: Darf der Arbeitgeber das ?