Hi, wenn man in einem privaten Parkhaus in einem dort ausgeschilderten Halteverbot parkt, ist der Parkhausbesitzer dann berechtigt, einen "privaten" Strafzettel auszuschreiben? Die normalen Parkgebühren wurden bezahlt, nur eben falsch geparkt. Dass der Besitzer das Fahrzeug abschleppen lassen kann ist klar, aber darf er auch einfach eine selbst festgelegte Strafe verlangen? (Kenn mich leider gar nicht aus, deshalb sorry falls der Verglech jetzt völlig unpassend ist:) Wenn jemand in meine eigene Garage am Haus parkt, kann ich ihn ja auch nicht einfach dazu auffordern, eine Strafe in Höhe meines Beliebens zu bezahlen sondern muss den Abschleppdienst rufen den der Falschparker dann bezahlen muss, oder? Danke