Ich war bis 1993 selbstständig. Die Berufsgenossenschaft verlangt von mir noch für Beiträge 1993. Inzwischen sind 20 Jahre vergangen, ordentlich Zinsen wurden draufgerechnet. Wie lange kann die BG diese Beiträge noch einfordern, oder ist inzwischen eine Verjährung eingetreten? Nun hat die BG meinen Lohn gepfändet.