ist es zulässig, das man bei einer 15 Jährigen eine Wohnungsdurchsuchung wegen des Verdachts eines Handy-Diebstahls durchführt, ohne das die Erziehungsberechtigte anwesend ist. Es waren nur die Großeltern im Haus. Die Erziehungsberechtigte wurde auch nicht von den Beamten telefonisch informiert. Der Diebstahl soll sich Anfang Oktober zugetragen haben, Die Durchsuchung am 04. Dezember!