ich habe beim rückwärtsfahren einen schaden bei einem anderen auto verursacht. meine autohaftpflicht wird den schaden begleichen. was wäre aber wenn das auto zum beispiel einen zeitwert von 1000€ hätte, die reparaturkosten aber > 1000€ wären. bin ich rechtlich verpflichtet diese differenz zu zahlen oder hat der geschädigze dann pech gehabt? das auto war unbeleuchtet geparkt und mein toter winkel betrug 360° :-)