wer zahlt die differenz zwischen zeitwert und reparaturkosten bei der autohaftpflicht?
ich habe beim rückwärtsfahren einen schaden bei einem anderen auto verursacht. meine autohaftpflicht wird den schaden begleichen. was wäre aber wenn das auto zum beispiel einen zeitwert von 1000€ hätte, die reparaturkosten aber > 1000€ wären. bin ich rechtlich verpflichtet diese differenz zu zahlen oder hat der geschädigze dann pech gehabt? das auto war unbeleuchtet geparkt und mein toter winkel betrug 360° :-)
Versicherung