Ich hab in einem Laden etwas mitgehen lassen. Als ich aus dem Laden draußen war und im Eingangsbereich war kam ein Ladendetektiv zu mir und hat zu mir gesagt ich soll mitkommen. Nach einigen Meter hab ich mich umgedreht und bin Richtung Tür gelaufen. Doch die Türen sind zu langsam aufgegangen, er holte mich ein und hielt mich an der Kapuze fest. (Ich habe mich nicht gewehrt). Als ich dann in seinem Büro war sagte er ich werde wegen räuberischen Diebstahls angezeigt statt nur wegen Diebstahls. Doch ich habe nachgeschaut es wäre räuberisches Diebstahl wenn ich nach dem Diebstahl jemanden verletzte oder bedrohe. Das habe ich aber nicht. Stimmt es dass wegrennen nach einem Diebstahl trotzdem räuberischer Diebstahl ist?