Mein Vater ist verstorben und hat mich zuvor enterbt. Er hat eine Lebensgefährtin ist aber nicht verheiratet. Es sind noch 4 Geschwister vorhanden, zu denenn ich keinen Kontakt habe und deshalb nicht sagen kann, ob die auch enterbt wurden. Kann ich trotzdem mein Pflichterbe einklagen? Vielen Dank für eure Hilfe.