Mein Unternehmen plant am Ende des Jahres einen Betriebsurlaub zwischen den Feiertagen. Da ich als Werkstudent angestellt bin, arbeite ich nicht an allen Wochentagen. Ein Teil des Betriebsurlaubs fällt nun auf meine ohnehin arbeitsfreien Tage. Dürfen diese Tage dennoch von meinem Urlaubsanspruch abgezogen werden?