Hallo, ich (NL) habe vor 5 Jahren meinen Sohn in Tunesien zu Welt gebracht. Er ist ein uneheliches Kind. Im tunesischen Gesetz kommen uneheliche Kinder in dem Sinne nicht vor. Alles etwas schwammig. Der Vater hat die Vaterschaft anerkannt und ist auch in der Geburtsurkunde vermerkt. Vor 3 Jahren sind wir zurück nach Deutschland. Nun muss ich ein Beweis vorlegen, dass ich das alleinige Sorgerecht habe. Aber so etwas wird in den tunesischen Gesetzen nicht vermerkt. Aber irgendwo habe ich gelesen, dass das Sorgerechtgesetz gilt von dem Land indem das Kind seinen seinen Lebensmittelpunkt hat. Das ist nun Deutschland....... Aber ich kann diese Aussage nicht mehr zurückfinden. Weß jemand mehr? Evtl mit Link?