Kann mein AG mir eine bevorstehende OP verwähren, wenn im AV steht, es bedarf der Einwillgung des AG, wenn eine vorhersehbare Arbeitunfähigkeit besteht.

Kann ich mich auch gegen seine Einwilligung OP lassen. Ich lass keinen Eingriff aus Spass durchführen. Mir stösst etwas, die Einwilligung auf!

Wer war schon mal in solch einer Situation oder hat Erfahrunf´gen auf diesem Gebiet?

Danke!