Hallo liebe Community,

es nun mittlerweile schon ca. 6 Jahre her, aber heute Morgen musste ich anlässlich einer Vorlesung wieder daran denken.

Vor ca. 6 Jahren wurden mir aus meiner Spardose im Zimmer -für die damaligen Verhältnisse- viel Geld gestohlen. Als Täter(in) kam damals nur irgendeiner aus dem "Freundes"kreis der Schule oder Sportverein in Frage, aber wer ist mir bis heute ein Rätsel.

Als mir der Diebstahl damals aufgefallen war, bin ich sofort mit meinem Vater zur Polizei und habe eine Anzeige gegen Unbekannt gemacht. Dabei wurden mehrere Fingerabdrücke genommen, doch leider wurde bis heute kein Täter überführt, mitunter deswegen, weil ich so etwas damals niemanden zugetraut hätte. Wenige Wochen später bekamen wir schließlich die Nachricht, dass die Ermittlungen eingestellt wurden.

Nun stellt sich mir die Frage, ob die Fingerabdrücke von damals ggf. zur Überführung des Täters noch heute verwendet werden können, sofern sich der/die Schuldige was zu Schulden kommen lässt und seinen Fingerabdruck abgeben muss. Die Hoffnung stirbt schließlich zuletzt :)

Danke für die Hilfsbereitschaft