Ich habe eine Frage zu meiner etwas verzwickten Situation:

Meine Frau hat sich von mir getrennt. Unsere Kinder leben bei ihr und sind auch bei ihr gemeldet. Aufgrunddessen, dass sie nach unserer Trennung mit ihren Einnahmen unter dem Selbstbehalt von 1.200 € / Monat kommt, bezahle ich die kompletten Kitagebühren.

Nun ist es so, dass ich über meinen Arbeitgeber einen Kinderbetreuungszuschuss bekomme. Ich habe aber gelesen, dass nur demjenigen der Betreuungszuschuss zusteht, bei dem die Kinder gemeldet sind. Aber ich zahle ja die Kitagebühren.

Weiß jemand Rat, ob ich weiterhin den Kinderbetreuungszuschuss vom Arbeitgeber bekommen kann?

Meine Frau bekommt diesen nicht, da sie selbständig ist.