Antwort
Du kannst "bekenntnislos" eintragen, wenn du aus der katholischen Kirche ausgetreten bist.
So lange du Mitglied der katholischen KIrche bist und Steuern zahlst, zählst du offiziell als der kath. Kirche angehörig. Mitgegangen - mitgehangen - ein ungeschriebenes Gesetz......