Hallo,

Mein Fall:

Bürokaufmann, 1. Lehrjahr. Für die Berufsschule brauche ich ein Buch, was ca. 35 € kostet. Muss der Arbeitnehmer diese kosten übernehmen, wenn im Vertrag steht:

§3 Der Ausbildende verpflichtet sich, der/dem Auszubildenden kostenlos die Ausbildungsmittel, insbesondere Werkzeuge, Werkstoffe und Fachliteratur zur Verfügung zu stellen, die für die Ausbildung in den betrieblichen und überbetrieblichen Ausbildungsstätten und zum Ablegen von Zwischen- und Abschlussprüfungen, auch soweit solche nach Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses und in zeitlichem Zusammenhang damit stattfinden, erforderlich sind.

Die Frage ist für mich, ob die Berufsschule als überbetriebliche Ausbildungsstätte gilt, und wenn ja/nein, wieso?

MfG