Hallo,

mir wurde von der Hochschule ein Ausschlussbescheid ausgestellt. Gegen diesen Bescheid habe ich Widerspruch erhoben. Normalerweise gibt es hier entweder einen Bescheid über die Ablehnung des Widerspruches oder die Genehmigung zur Weiterführung des Studiums. In meinem Fall erfolgte eine Ablehnung. Weil ich mit dieser Entscheidung nicht einverstanden bin, möchte ich Klage erheben. In der Rechtsmittelbelehrung steht, dass ich erneut Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid erheben darf. Wie lange soll das so weitergehen? Wer soll darüber entscheiden, weil so eine Sitzung ja nur einmal, zu Beginn des Semesters einberufen wird? Folgt nicht automatisch auf die Ablehnung die Exmatrikulation?

Viele Grüße und lieben Dank für eure Antworten