Hallo,

kann man einen Mietvertrag für eine zum Zeitpunkt des Abschlusses noch im Bau befindliche Wohnung wieder kündigen, wenn entweder der Einzugstermin nicht gehalten werden kann oder das Resultat doch nicht den Erwartungen entspricht? Sollte bzw. kann man solche Vorbehalte im Mietvertrag festhalten oder wäre es besser zunächst eine Art Vorvertrag abzuschließen?

Vielen Dank

Konne