Wir wurden heute von einer Zivilstreife angehalten, weil wir auf der Rücksitzbank hinten 2 Kindersitze montiert hatten, von denen der eine in der Mitte befestigt war. Hintergrund: Das Fahrzeug (Volvo V70) hat hinten 2 integrierte Kindersitze links außen und rechts außen. Da wir noch ein befreundetes Kind mitnehmen wollten, dass sich auf einen der integrierten Kindersitze setzen sollte, wurde ein Kindersitz in der Mitte montiert. Die Zivilstreife argumentierte, dass dies nicht zulässig sei wg. Sichtbehinderung... Wenn hinten in der Mitte ein (großer) Erwachsener sitzt, was ja auf jeden Fall zulässig ist, ist die Sichtbehinderung im Rückspiegel doch die gleiche! Wer kennt sich mit dieser Bestimmung aus, falls es sich überhaupt gibt?