Hallo, wir wohnen in einem mehrfamilienhaus mit 8 mietparteien (mp). darunter 4 mit kindern. wir haben von unserer hausverwaltung am 18.april eine abmahnung bekommen, u.a. wegen lärmbelästigung durch die kinder, weil meistens 3mp unten im hof sitzen, spielen und erzählen. man unterstellt uns "häufige grillpartys"- die abmahnung kam nach zweimaligem grillen...wir sind dann 6 erw. u. 4kinder(alle unter4j) keine musikanlage. und nach 22uhr nur noch 3 erw. die sich unterhalten in normaler lautstärke. das grillen wurde uns untersagt und mit kündigung gedroht. nun haben wir 3 tage später widerspruch eingelegt und bis heute keine stellungnahme erhalten.

meine frage: gibt es eine gesetzliche frist, worauf wir uns berufen können, in welcher zeit der vermieter darauf reagieren muß? oder muß er uns nicht antworten?

vielen dank schon mal im voraus :-) jlexy