Ich habe mich für ein Seminar beim Kölner Friedensbildungswerk angemeldet (1. Teil einer Ausbildung zur Mediatorin) und die Gebühren in Höhe von 300 Euro vorab bezahlt. Wegen einer Erkrankung musste ich das Seminar absagen und zwar erst an dem Morgen, an dem die Veranstaltung begann. Das Kölner Friedensbildungswerk besteht nun darauf, dass ich das Seminar wegen der Kurzfristigkeit der Absage komplett bezahle, was auch tatsächlich so in den AGBs steht. Die Vorlage meiner Krankmeldung wurde abgelehnt (Man sei ja nicht mein Arbeitgeber), ebenso mein Vorschlag, die 300 Euro auf das nächste Seminar anzurechnen. Ist das rechtens, dass ich das Seminar komplett bezahlen muss, obwohl ich wegen Krankheit nicht teilnehmen konnte?